Gusseiserne Feuerkammern
Anweisungen für die Aufstellung, den Gebrauch und die Wartung
– DE
– Rev.07
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Während der Holzverbrennung, muss die Primärlufteinstellvorrichtung nur ein wenig geöffnet
werden, da das Holz anderenfalls schnell verbrennt und die Ausrüstung sich überheizen kann
2- Sekundärlufteinstellvorrichtung.
Rechts über die Feuerstellentür befindet sich eine Sekundärlufteinstellvorrichtung.
Dieses Ventil muss vor allem für die Holzverbrennung geöffnet werden (also nach rechts bewegt werden),
damit der unverbrannte Kohlenstoff einer Nach-Verbrennung unterworfen sein kann, wobei eine
Leistungssteigerung erzielt und die Glassauberkeit gewährleistet wird. (Siehe KAP. 12).
Dank einem Schlauch (feuerfest) kann man die Luft direkt im Freien entnehmen ( Siehe Abb 2 Bez C).
3. AUFSTELLUNGSVORSCHRIFTEN
Ihr gewöhnlicher Schornsteinfeger soll über die Installation der Ausrüstung informiert werden, damit er die
Richtigkeit der Ausrüstungsverbindung zum Schornstein prüfen kann.
Vor der Aufstellung folgende Prüfungen ausführen:
•
Prüfen, dass das Boden das Einsatzgewicht tragen kann, als auch dass eine zweckmäßige
Isolierung vorgesehen ist, wenn die Vorrichtung aus entzündlichem Material gebaut ist.
•
Prüfen, dass es im Raum, wo die Ausrüstung aufzustellen ist, eine geeignete Lüftung gibt
(Anwesenheit eines Lufteinlasses)
•
Die Aufstellung in Räumen, wo Sammellüftungsrohrleitungen, Hauben mit oder ohne Abzieher,
Gasausrüstungen Typ B, Wärmepumpen oder die Anwesenheit von Ausrüstungen, dessen
gleichzeitigen Betriebs den Raum zum Unterdruck bringen kann (UNI 10683/98 Standard) ist zu
vermeiden.
•
Prüfen, dass der Schornsteinrohr und die Rohre, zu denen die Ausrüstung verbunden werden wird,
für den Ausrüstungsbetrieb geeignet sind.
•
Immer mindestens 10 cm vom Luftleere zwischen die Feuerkammer und die Wände lassen
Es wird empfohlen, sowohl die Verbindung zum Schornstein als auch die ausreichende Zufuhr in den
Aufstellraum von Luft für die Verbrennung von Ihrem gewöhnlichen Schornsteinfeger prüfen zu lassen
4. BRANDSCHUTZ
Bei der Aufstellung der Ausrüstung müssen folgende Sicherheitsvorrichtungen beachtet werden (ABB. 3):
a) Kein
entzündliches
oder
wärmeempfindliches
Gegenstand
oder
entzündlicher
oder
wärmeempfindlicher Aufbaumaterial muss sich vor dem Einsatz auf weniger als 80 cm Abstand
befinden;
b) Sollte die Ausrüstung auf einem Boden installiert werden, der nicht vollkommen feuerfest ist, muss
man eine feuerfeste Unterkonstruktion vorsehen, wie zum Beispiel ein Stahltrittbrett (Abmessungen
nach den regionalen Planungen).
ABB. 3
Schutzfußboden aus
feuerhemmendem Material
A
B = Vordergrenze des Geschützteiles (B=H+30 cm=> 60 cm)
A = Seitengrenze des Geschützteiles (A=H+20 cm=> 40 cm)
Höhe über Boden der Feuerraumebene
H
B
Fußboden aus entzündbarem
Material