Gusseiserne Feuerkammern
Anweisungen für die Aufstellung, den Gebrauch und die Wartung
– DE
– Rev.07
41
9. ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Der zulässige Brennstoff ist Scheitholz. Es sind ausschließlich Klötze von trockenem Holz anzuwenden
(Wassergehalt max. 20%). Man sollte maximal 2 oder 3 Scheitholz laden. Die Holzstücke sollten eine
Länge von etwa 20-30 cm und einen Kreis von maximal 30-35 cm haben.
Das nichtgeharzte gepresste Scheitholz muss vorsichtig gebraucht werden, um für die Ausrüstung
schädlichen Überheizungen zu vermeiden, da sie einen hohen Heizwert haben.
Das als Brennstoff angewandte Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% aufweisen und muss in
einem trockenen Raum gelagert werden. Das feuchte Holz macht die Anfeuerung schwieriger, denn eine
größere Menge von Energie notwendig ist, um das vorhandene Wasser verdampfen zu lassen. Der
Feuchtigkeitsgehalt weist zudem den Nachteil auf, dass das Wasser bei der Temperatursenkung sich
früher in der Feuerstelle, und demzufolge im Schornstein, kondensiert, was bedeutende
Russablagerungen verursacht. Demzufolge besteht das mögliche Brandrisiko vom Ruß.
Das frische Holz enthält etwa 60% von H
2
O, demzufolge ist sie dafür nicht geeignet, verbrennt zu werden.
Solches Holz ist in einem trockenen und belüfteten Raum (zum Beispiel unter einem Schutzdach) für
mindestens zwei Jahren vor der Anwendung zu lagern.
Unter anderen können folgende Stoffen nicht verbrannt werden: Kohle, Holzabschnitte, gefallene
Stücke von Rinde und Tafeln, feuchtes Holz oder mit Lack behandeltes Holz, Kunststoffmaterialen;
in diesem Fall verfällt die Garantie über die Ausrüstung.
Papier und Pappe dürfen ausschließlich für die Anfeuerung gebraucht werden.
Die Verbrennung von Abfällen ist verboten; außerdem, wurde solch ein Vorgang die Ausrüstung
beschädigen.
WICHTIG: Die ständige und dauernde Verwendung von Aromatischölreichen Holz (Eukalyptus,
Myrte etc.), wird eine schnelle Beschädigung (Abspaltung) der Gussteilen des Gerätes
verursachen.
10.
ANFEUERUNG
Den Abgasventilhebel vollkommen nach links einstellen (vollkommen offen). (siehe ABB. 3)
Um das Feuer anzuzünden, wird es empfohlen, kleinen Holzleisten oder andere vermarktete
Anfeuerungsmittel anzuwenden.
Die Anwendung aller flüssigen Stoffe, wie zum Beispiel Alkohol, Benzin, Erdöl und ähnliche, ist
verboten.
Die Lufteinlässe (Primär—und Sekundärluft ) sollen gleichzeitig nur ein bisschen eröffnet werden
Wenn es zu brennen anfängt, kann man die Ausrüstung wieder laden, indem man langsam die Tür öffnet,
so dass Rauchausströmungen vermieden werden. Dann die Luft für die Verbrennung nach den
Anweisungen von KAP. 11 einstellen.
Den Abgasventilhebel wieder nach rechts einstellen (vollkommen geschlossen).
Nie die Ausrüstung überladen (siehe technische Tafel - max. Menge von ladbarem Brennstoff /
Stundenverbrauch - siehe KAP. 17).
Zuviel Brennstoff und zuviel Luft für die Verbrennung können Überhitzung verursachen und
demzufolge die Ausrüstung beschädigen.
Nie die Ausrüstung einschalten, wenn es Brenngase im Raum gibt.
Um eine richtige erste Anfeuerung der mit Lacken für hohe Temperaturen behandelten Produkte
auszuführen, muss man Folgendes wissen:
•
Die Baustoffe der betroffenen Produkte sind nicht homogen, da sie aus Teilen aus Gusseisen, Stahl,
Feuerfeststein und Majolika bestehen.
•
Der Körper des Produktes ist einer nicht homogenen Temperatur unterworfen: vom Gebiet zum Gebiet
sind änderbare Temperaturen von 300 °C bis auf 500 °C zu bemessen;
•
Während seiner Lebensdauer wird das Produkt an alternierenden Zyklen von Anfeuerungen und
Löschungen, als auch an Perioden von intensivem Gebrauch und von vollkommenen Stillstands beim
Saisonsänderung unterworfen.
•
Bevor die neue Ausrüstung als gealtert bezeichnet werden kann, muss sie verschiedene
Anfeuerungszyklen ausführen, um allen Baustoffen und dem Lack es zu gestatten, die verschiedenen
elastischen Beanspruchungen zu beenden.