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4. Inspektion und Wartung
4.1 Inspektion
Der Rückstauverschluss ist einmal monatlich
vom Betreiber oder dessen Beauftragten zu
inspizieren.
Dabei ist der Notverschluss zu überprüfen,
indem er mehrmalig geöffnet und geschlos-
sen wird.
Bitte beachten Sie,
dass nach Beendigung
der Inspektion der Notverschluss geöffnet
sein muss!
4.2 Wartung (Abb. 7-9)
Achtung:
●
Keine Gewährleistung bei unzureichender
Wartung!
●
Fehlende Wartung kann den Versiche-
rungsschutz gefährden!
Der Rückstauverschluss muss mindestens
halbjährlich durch einen Sachkundigen ge-
wartet werden. Während der Wartung darf
der Rückstauverschluss nicht mit Abwasser
beaufschlagt werden.
a)
Notverschluss mit Hand-
hebel verschließen.
b)
Deckel entfernen
a)
Einschiebeteile heraus-
ziehen
b)
Alle Teile reinigen
c)
Dichtungen überprüfen
a)
Dichtungen der Einschie-
beteile außen so wie Füh-
rungsteil der Klap penver-
schlüsse mit Gleitmittel
(z. B. Armaturenfett) ein-
streichen
b)
Einschiebeteile exakt
einsetzen
c)
Deckelmontage 4.2.1 be-
achten (siehe Seite 12)
d)
Sitz Klappenhalter prüfen
e)
Funktionsprüfung entspr.
Punkt 3. durchführen.
Abb. 8
Abb. 9
Gleitmittel verwenden!
Abb. 7
Klappenhalter (d)