16
BA brekon 131 – 9412 240
Einbau des Prüfstandes
5.
Einbau des Prüfstandes
5.1
Aufstellort / Platzbedarf
Den Bremsprüfstand so plazieren, daß der Rollensatz unkom-
pliziert befahrbar ist.
Beim Anbringen bzw. Aufstellen des Anzeige-Schaltschrankes
darauf achten, daß der Bediener die Anzeige gut ablesen kann
(Betrachtungswinkel, Blendung durch ungünstigen Lichteinfall
usw.).
Vor der Standortfestlegung ist zu empfehlen, mit einem Fahr-
zeug und der Anzeige eine Probeaufstellung durchzuführen.
Eine Abgasabsaugung ist im allgemeinen nicht erforderlich, da
die Bremsprüfung in der Regel sehr schnell durchzuführen ist.
Wird der Prüfstand jedoch stark frequentiert, ist entsprechend
den berufsgenossenschaftlichen Forderungen bzw. den For-
derungen der Arbeitsstättenverordnung die Installation einer
Abgasabsaugung bzw. die Möglichkeit einer dauernden Rau-
mentlüftung zu empfehlen.
Wird der Prüfstand im Freien installiert, muß die Anzeige mit ei-
nem entsprechenden Wetterschutz versehen werden. Zweck-
mäßigerweise kann die Anzeige auch in einem Raum, der im
Beobachtungsfeld des Prüfstandes liegt, aufgestellt werden.
5.2
Fundamentgrube
Bei der Erstellung der Fundamentgrube sind die auf dem Fun-
damentplan angegebenen Maße exakt einzuhalten.
Der Fundamentplan wird in der Regel bei Auftragsbestätigung
dem Kunden übergeben.
Als Leitungsführungsrohre sind zweckmäßigerweise Kunst-
stoffrohre Ø 100 mm mit Krümmern nicht über 30
°
zu verlegen.
Beim Einbau des Prüfstandes die Vorschriften der Berufsge-
nossenschaft und der Arbeitsstättenverordnung (Fluchtwege,
Freiräume um den Prüfstand usw.) beachten.
5.3
Elektroinstallation –
durch den Betreiber vorzubereiten
Elektrische Installations- und Umklemmarbeiten dürfen nur
von einer Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Vor-
schriften des VDE und des zuständigen Energie-Versor-
gungsunternehmens vorgenommen werden.
Die Elektrozuleitung ist vom Betreiber bis zum Standort des An-
zeige-Schaltschrankes zu verlegen und vorschriftsmäßig ab-
zusichern. Der Leitungsquerschnitt ist entsprechend den Vor-
schriften des VDE und des zuständigen Energie-Versorgungs-
unternehmens zu wählen. Die Zuleitung muß so lang sein, daß
im Innern des Schaltschrankes noch eine Zuführungslänge von
mindestens 600 mm vorhanden ist.