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5. Umwelt
Während des Einsatzes (Handlings), Betriebes,
Transportes und der Lagerung sind die jeweiligen
Umweltschutzverordnungen und örtlichen Bestim-
mungen über den Umgang mit gefährlichen Stoffen
zu befolgen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte mit GRUNDFOS
oder den örtlichen Behörden Verbindung auf.
6. Service
Pumpen, die nicht kontaminierte Wässer gefördert
haben, können zur Wartung an GRUNDFOS zurück-
gesandt werden, wenn sie mit einer Unbedenklich-
keitsbescheinigung versehen sind.
Die rechtsverbindlich unterschriebene Unbedenklich-
keitsbescheinigung muß vor Versand der Pumpe an
GRUNDFOS bei der Serviceabteilung vorliegen.
Ohne diese Bescheinigung wird die Annahme ver-
weigert. Eventuelle Folgekosten gehen zu Lasten
des Absenders.
7. Gewährleistung
Die GRUNDFOS Gewährleistung erstreckt sich auf
Pumpen, die in Übereinstimmung mit dieser Anlei-
tung und nach dem neuesten Stand der Technik in-
stalliert sind.
Jede Manipulation an Pumpen führt zum Erlöschen
der Gewährleistung. Für daraus entstehende Folge-
schäden kann GRUNDFOS nicht haftbar gemacht
werden.
8. Schalldruckpegel
Der Schalldruckpegel der Pumpe ist dem Abschnitt
3.3 Schalldruckpegel
in der Montage- und Betriebs-
anleitung der SP Pumpen zu entnehmen.
Bei der Außerbetriebnahme der Pumpe
muß sichergestellt werden, daß sich
keine Reste eventuell gefährlicher Stof-
fe in der Pumpe/im Motor und im Steig-
rohr befinden, um zu verhindern, daß
eine Gesundheits- oder Umweltgefahr
entsteht.
Technische Änderungen vorbehalten..
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