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Die Zäune sollten in ausreichender Entfernung von Telefon- und
•
Telegrafenleitungen sowie Radioantennen errichtet werden.
Stellen Sie sicher, dass alle netzbetriebenen Hilfseinrichtungen, die an den
•
elektrischen Tierzaun angeschlossen sind, einen Isolationsgrad bieten, der dem
des Elektrozaungerätes entspricht.
Dort, wo ein öffentlicher Fussweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte
•
ein nicht elektrifiziertes Tor in den Zaun eingebaut oder ein Zaunübertritt
angebracht werden. Bei jedem dieser Übergänge sollten an den benachbarten
Leitern Warnschilder (G602) angebracht werden.
Elektrozäune müssen entsprechend der Norm EN60335-2-76 durch deutlich
•
sichtbar platzierte Warnzeichen identifiziert werden. Jede Seite eines
Elektrozauns muss mindestens 1 Warnzeichen haben. Warnzeichen müssen
platziert werden:
an jedem Tor
-
an jedem Zugangspunkt
-
in Intervallen, die 10m nicht überschreiten
-
angrenzend zu allen Zeichen.
-
Jeder Teil, der entlang einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges
•
installiert ist, muss in häufigen Intervallen durch Warnzeichen gekennzeichnet
sein, die sicher an den Zaunpfosten befestigt oder fest an den Zaundrähten
verklemmt sind.
Die Größe des Warnschildes muss mindestens 100x200mm betragen.
•
Die Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Schildes muss gelb sein. Die Schrift
•
muss schwarz sein und:
entweder den sinngemäßen Hinweis “Achtung: Elektrozaun”
-
oder das unten stehende Symbol zeigen.
-
Die Schrift muss unlöschbar, beidseitig und in einer Schrifthöhe von mindestens
•
25mm sein.
Schutz vor dem Wetter wird für diese Zusatzgeräte gewährleistet, wenn diese
•
Geräte vom Hersteller für eine Verwendung im Freien zertifiziert sind und wenn
es sich um Geräte mit einem Minimumschutz vom Typ IPX4 handelt.
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