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16. Entsorgung
a) Allgemein
Elektronische und elektrische Produkte dürfen nicht in den Hausmüll.
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen ge-
kennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinwei-
sen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind:
Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/
Akku z.B. unter den links abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammel-
stellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo
Batterien/Akkus verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umwelt-
schutz.