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Deutsch
Abmessungen und Gewichte Bullerjan
B³ Keramik und B³ Keramik MAX
B³ Keramik
B³ Keramik MAX
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Tiefe
36,8 cm
36,8 cm
Breite
52,0 cm
52,0 cm
Höhe
139,8 cm
142,5 cm
Brennraum-
tiefe
25,5 cm
25,5 cm
Zuluftstutzen Ø
10,0 cm
10,0 cm
Abgasstutzen Ø
15,0 cm
15,0 cm
Höhe Mitte
Abgasstutzen ca.
114,3 cm
118,5 cm
Höhe Mitte
Zuluftstutzen ca.
51,0 cm
55,2 cm
Gewicht ca.
217 kg
237 kg
1 Aufbau/Anschluss/Montage
1.1 Allgemeines zum Betrieb von Kamin-
öfen der Serie Bullerjan B³
Bullerjan Kaminöfen B³ Keramik und B³ Keramik
MAX dürfen nur mit geschlossener Feuerraumtür
betrieben werden.
Die Öfen B³ Keramik und B³ Keramik MAX
können unter Verwendung eines ChimCat
Katalysators mit einer Nennwärmeleistung von
3,9 und 6 kW, ohne Katalysator mit 5 kW
betrieben werden.
Sollten Sie sich beim Kauf des Gerätes vorerst für
einen Ofen ohne Katalysator entschieden haben,
kann dieser jederzeit nachgerüstet werden.
Wichtig:
Die Öfen dürfen in keiner Weise baulich
verändert werden. Als Ersatzteile dürfen nur
solche eingebaut werden, die von der Bullerjan
GmbH zugelassen sind. Wird der Ofen baulich
verändert oder mit nicht zugelassenen Ersatz-
teilen ausgestattet, verfallen etwaige Haftungs-
und Garantieansprüche.
1.2
Aufbau
1.2.1 Allgemeine Anforderungen
Bei der Aufstellung der Bullerjan Kaminöfen B³
Keramik und B³ Keramik MAX und deren
Anschluss an Abgasanlagen sind die
einschlägigen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
insbesondere die Bestimmungen der Landes-
bauordnungen und hierzu erlassenen Feuer-
ungsverordnungen zu beachten.
1.2.2 Verbrennungsluftversorgung
Der Aufstellungsraum sollte in jedem Fall einen
Rauminhalt von mindestens 4 m³ je kW Nenn-
wärmeleistung haben. Die Öfen B³ Keramik und
B³ Keramik MAX können mit entsprechendem
Zertifikat auch in Kombination mit raumluft-
technischen Anlagen (z. B. kontrollierten Be- und
Entlüftungsanlagen) raumluftunabhängig (RLU-
nach den Anforderungen des DIBt) betrieben
werden. Dazu muss die Verbrennungsluft
ausschließlich von außen über den dafür
vorgesehenen Verbrennungszuluftstutzen an den
Ofen herangeführt werden. Weitere Hinweise zum
Thema RLU finden Sie unter Punkt 1.3.3.
1.2.3 Brandschutzabstand zu brennbaren
Materialien und Möbeln
Bitte beachten Sie die erforderlichen Sicherheits-
abstände gemäß der nachstehenden Skizze
Funkenschutz / Schutz des Fußbodens
Wird der Ofen auf einem brennbaren Fußboden /
Untergrund (z. B. Holz, Laminat, Teppich) aufge-
stellt, ist eine Bodenplatte aus nicht brennbarem
Material vorgeschrieben. Diese Platte kann aus
verschiedenen Materialien, wie z. B. Sicherheits-
glas oder Stahlblech bestehen. Die Bodenplatte
muss den Grundriss des Kaminofens vorne um
mindestens 50 cm (ab Feuerraumtür) und an den
Seiten um mindestens 30 cm überragen.
= Funkenschutz
Seite: 30 cm
Vorne: 50 cm
= Sicherheitsabstand zu
Brennbaren Materialien
Seite: 15 cm
Vorne: 80 cm
Hinten: 30 cm.
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