15 Deutsch
07-2020
▪
Bei Schrägbohrungen, schwenken Sie die
Bohrsäule wie unter dem Punkt „Schwenken
der Bohrsäule „ beschrieben;
▪
Montieren Sie das Handrad (E) entsprechend
der
unter
Punkt
„Vorschubhandrad“
beschrieben;
▪
Befestigen Sie den Bohrmotor entsprechend
der Beschreibung unter dem Punkt „Montage
des Bohrmotors“. Beachten Sie unbedingt die
Maximalwerte für den Einsatz von Bohrkronen
hinsichtlich Maximaldurchmesser sowie bei
den
Kernbohrmotoren
hinsichtlich
Maximalleistungsangaben;
▪
Beachten Sie weitere Vorschriften des
Bohrmotorenherstellers hinsichtlich weiterer
Limits und Einschränkungen;
▪
Achtung:
vor Arbeitsbeginn prüfen Sie
nochmals sämtliche Schrauben und Muttern
auf festen Sitz.
▪
Montieren Sie Bohrkrone auf den Bohrmotor;
▪
Schalten Sie den Bohrmotor ein, und
beginnen Sie den Bohrprozess mit geringem
Anpressdruck bis Sie 1 bis 2 Zentimeter tief
ins Material gebohrt haben. Dies dient vor
allem der Führung Ihrer Bohrkrone um
Schläge,
Vibrationen
oder
sonstige
Unrundfehler
im
Laufe
des
weiteren
Bohrprozesses zu vermeiden;
▪
Anschließend erhöhen Sie den Anpressdruck
derart,
dass
die
Segmente
Ihrer
Diamantbohrkrone zu jeder Zeit „scharf“
bleiben, ohne den Bohrmotor dabei zu
überlasten.
Wartung- Service- Gewährleistung
Wartungsintervalle
▪
Halten Sie Ihren Bohrständer stets sauber und
trocken, speziell die Fußplatte und die
Zahnstange an der Bohrsäule und reinigen Sie
diesen regelmäßig nach jedem Einsatz;
▪
Verwenden Sie keine Säuren oder aggressive
Chemikalien zur Reinigung Ihres Bohrständers;
▪
Lagern Sie Ihren Bohrständer nach Arbeitsende
an einen trockenen, sicheren und für Kinder
nicht zugänglichen Lagerort;
▪
Verwenden Sie Ihren Bohrständer niemals mit
beschädigten Teilen oder bei vorhandenen
Störungen. Tauschen Sie die defekten Teile
gegen Original Ersatzteile aus oder lassen Sie
den Bohrständer bei einer von BERNER
authorisierten Fachwerkstatt wieder instand
setzen.
Service
▪
Alle Reparaturen an Ihrem Bohrständer dürfen
ausschließlich
von
authorisierten
Fachwerkstätten durchgeführt werden. Fragen
Sie Ihren Händler nach der nächsten BERNER
authorisierten Reparaturwerkstatt;
▪
Verwenden
Sie
ausschließlich
Original
BERNER Ersatzteile.
Gewährleistung
BERNER gibt für seine Produkte eine Gewährleistung von
36
Monaten
gemäß
den
beiliegenden
Gewährleistungsbestimmungen.
Die
Gewährleistung
umfasst dabei produktionsbedingte Mängel, Materialfehler
sowie konstruktive Mängel.
Die Gewährleistungszeit
beginnt mit dem Kaufdatum, durch den mit Händlernamen
versehenem Kaufbeleg (Rechnung oder Lieferschein) mit
aufgeführter Maschinennummer und beinhaltet:
Kostenlose Beseitigung evtl. Störungen, Kostenloser
Ersatz aller schadhaften Teile mit Neuteilen.
Die Gewährleistung wird abgelehnt:
▪
bei Durchführung von Arbeiten am Bohrständer
durch Personen, die nicht von BERNER dazu
berechtigt wurden.
▪
bei Beschädigungen des Bohrständers, die auf
unsachgemäßen
Umgang,
falsche
Anwendung,
Überlastung
oder
auf
Nachlässigkeit zurückzuführen sind.
▪
bei
Ausbau
oder
Überbrückung
der
Sicherheitseinrichtungen des Bohrständers.
▪
Bei Verschleißteilen, die bei der Reparatur
ersetzt wurden.
Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Bedienungsanleitung
und Arbeitsschutzvorschriften lehnt der Hersteller jegliche
Verantwortung ab.
Verschleißteile
sind
von
einer
Gewährleistung
ausgeschlossen. Verschleißteile, sind die Teile, die bei
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Maschinen einer
betriebsbedingten
Abnutzung
unterliegen.
Die
Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert
nach der Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind
gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung zu
warten, einzustellen und ggf. auszutauschen.
Ein
betriebsbedingter
Verschleiß
bedingt
keine
Gewährleistungsansprüche.
Verschleißteile, die von
jeglicher Gewährleistung ausgenommen sind, entnehmen
Sie der nachfolgenden Auflistung:
Kugellager, Dichtringe, Vorschubritzel, Zahnstange, Gleit-
und
Wälzlager,
Führungselemente
wie
Rollen,
Führungsleisten, Buchsen, Lager, Hilfs- und Betriebsstoffe
.
Vorraussetzung der Anerkennung der Gewährleistung ist ,
dass Ihr Bohrständer zu einem authorisierten Servicenter
geschickt oder verbracht wird,
▪
ein Kaufbeleg beigefügt ist (Rechnung oder
Lieferschein mit Maschinennummer),
▪
die vom Hersteller vorgeschriebene Reinigung
und Wartung 1 mal pro Jahr,
▪
der Bohrständer nicht von ungeschultem Personal
repariert wurde,
▪
der Bohrständer nur in dem Bereich eingesetzt
wurde, für den er gemäß dem Datenblatt und der
Bedienungsanleitung vorgesehen ist,
▪
die
Sicherheitshinweise
in
der
Bedienungsanleitung beachtet wurden.
BERNER
gewährt keine Gewährleistung:
▪
wenn der Bohrständer bereits von nicht BERNER
geschulten Servicewerkstätten geöffnet wurde
▪
bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Wasser,
Schneidschlämme,
▪
bei Schäden durch mechanische oder elektrische
Überlastung
bei Schäden durch mangelnde Wartung und Pflege
Austausch oder Rücknahme im Gewährleistungsfall
Ein Austausch oder eine Rücknahme wird nach 2
Reparaturversuchen und nach Rücksprache mit
BERNER
gewährt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle einer Rücknahme oder Austausch in ein Neugerät,
wird generell ein Nutzungsabzug der oben genannten
Verschleißteile von BERNER in Rechnung gestellt.
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