Konformitäts-Zeichen, bestätigt die Einhaltung der gültigen EMV-Richtlinie
(89/336/EWG.) Die Normen EN 50081-1 und 50082-1 werden eingehalten.
Die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) trifft nicht zu, da die Geräte nicht zur Verwen-
dung unter Spannung geeignet sind.
2.0 Sicherheitsmaßnahmen und Hinweise
Die Abdeckung der Messzelle erst kurz vor der Messung abnehmen und unmittelbar nach
der Messung wieder aufsetzen.
Um Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Leuchtstoffröhren können Stroboskopeffekte erzeugen, wodurch eine optische Täu-
schung über den Bewegungszustand eines Körpers auftreten kann (z.B. bei schnell um-
laufenden Backenfuttern von Drehbänken).
Eine Vergrößerung der Beleuchtungsstärke wird erst ab einem Steigerungsfaktor von
1.5 wahrgenommen.
Der arithmetische Mittelwert der Beleuchtungsstärken an den Arbeitsplätzen darf, un-
abhängig vom Alterungszustand der Beleuchtungsanlage, den 0,8 fachen Wert der
Nennbeleuchtungsstärke nicht unterschreiten.
Das 0.6fache der Nennbeleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen darf zu keiner Zeit
unterschritten werden.
Starke Helligkeitsunterschiede ermüden das menschliche Auge sehr schnell
(Adaptionsschwierigkeiten).
Blendung führt zur Minderung des Sehvermögens und des Wohlbefindens des
Menschen.
Die Alterung von Lichtquellen muss berücksichtigt werden.
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Sicherheitsmaßnahmen und Hinweise