
GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Die Garantiezeit für die einwandfreie Funktion des Geräts beträgt 2 Jahre ab Verkaufsdatum.
2. Eine Garantie ohne erforderliche Kaufdokumente (Beleg, Rechnung) ist nicht gültig.
3. Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel und Schäden, die durch ein Verschulden des Herstellers verursacht werden.
4. Beschädigte Geräte müssen an den Hersteller oder an die Verkaufsstelle geliefert werden.
5. Der Hersteller ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Reklamation zu reparieren oder durch ein neues zu ersetzen.
6. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Geräteschäden, die vom Benutzer durch unsachgemäße Installation, Installation durch Unbefugte, unsachgemäßen
Gebrauch, unsachgemäßen Transport, Lagerung und Wartung, Schäden durch unbefugte Reparatur und mechanische Beschädigungen verursacht werden.
7. Installation und Wartung sind nicht von der Garantie abgedeckt.
8. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Garantiekarte geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Art. 577-582)..
Es ist verboten, Altgeräte zusammen mit anderen Abfällen zu entsorgen.
Das durchgestrichene Mülltonnensymbol zeigt an, dass Elektro- und Elektronikgeräte nach ihrer Verwendung nicht zusammen mit Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Dieses Symbol bedeutet auch, dass Produkte zur Entsorgung sortiert werden müssen. Dieses Gerät besteht aus
Materialien und Komponenten, die wiederverwendbar sind. Der Nutzer ist verpflichtet, gebrauchte Geräte an die Betreiber von Sammelstellen
für elektronische Altgeräte zurückzugeben. Die Betreiber von Sammelstellen, einschließlich der örtlichen Sammelstellen, Geschäfte und
kommunalen Einheiten, richten ein geeignetes System für die Rückgabe dieser Geräte ein. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten
trägt zur Vermeidung schädlicher Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei, die sich aus dem möglichen Vorhandensein
gefährlicher Komponenten in den Geräten ergeben. Der Haushalt spielt eine wichtige Rolle bei der Wiederverwendung und Verwertung,
einschließlich des Recyclings, von Altgeräten, und in dieser Etappe werden Haltungen gefördert, die die Erhaltung des Gemeinguts, der sauberen Umwelt,
beeinflussen. Die Haushalte sind auch einer der größten Verbraucher von Kleingeräten, und der rationelles Wirtschaften mit solchen Geräten wirkt sich in dieser
Etappe auf die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen aus.
ZUSATZINFORMATIONEN
• Betriebsfrequenzbereich der Geräte AHR160 und AHRTH: 2.400 - 2.4835 GHz
• Maximale Funkfrequenzleistung AHR160: +20 dBm / AHRTH +4 dBm
• AWENTA Sp. erklärt hiermit, dass der Funkgerätetyp AHR160/AHRTH der Richtlinie 2014/53/EU entspricht. Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung
ist unter folgender Internetadresse verfügbar:
www.awenta.pl
DE
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