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SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG
Alle Betriebe müssen den Einfl uss, den ihre Tä-
tigkeiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf
die Umwelt haben, durch geeignete Verfahren
bestimmen und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifi kan-
ten Auswirkungen auf die Umwelt müssen die
nachstehenden Faktoren berücksichtigen.
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoff e und natürlichen Res-
sourcen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die
Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige
Hinweise, die von jedem, der zur Interaktion
mit dem Gerät während seines vorgesehenen
Lebenszyklus berechtigt ist, beachtet werden
müssen, um die Umweltbelastung auf ein Mini-
mum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den
gesetzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu
achten, dass keine umweltbelastenden Stoff e
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfäl-
le müssen nach den geltenden einschlägigen
Bestimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb ge-
nommen wird, müssen alle seine Komponen-
ten in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften
getrennt entsorgt werden.
Wichitig
Umweltschädliche Stoff e dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie (Elektro- und
Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber
bei der endgültigen Außerbetriebnahme
die Geräte bei den hierfür vorgesehenen
Rücknahmestellen abgeben oder im Moment
des Erwerbs neuer Geräte unzerlegt an den
Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richt-
linie entsorgt werden müssen, müssen mit dem
entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein
(siehe S. 5).
Wichitig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektround
Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
in dem Mitgliedstaat nach sich, in dem
die Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoff e enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für
die Umwelt sein können. Daher müssen
sie unbedingt vorschriftsmäßig entsorgt
werden.