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Das Zählwerk muss immer nach oben zeigen.
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Absperrorgane langsam öffnen – Anlage
entlüften und in Betrieb nehmen, Druckschlä-
ge vermeiden.
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Einbaustelle auf Dichtigkeit prüfen.
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Elektrischen Anschluss zum Rechenwerk
herstellen.
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Inbetriebnahmeprotokoll gemäß PTB-Richtli
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nie TR K 9 ausfüllen.
Anschluss des Durchflusssensors an ein
Rechenwerk
Zählausgang des IMF mit Volumenimpulseingang
des RW verbinden (üblicherweise Klemme 10 und
11).
Inbetriebnahme
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Anlage auf Dichtheit prüfen.
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Bei laufender Anlage Volumen, Energiefortschritt
und Temperaturanzeigen am RW kontrollieren.
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Nach abgeschlossener Inbetriebnahme Benut-
zersicherungen anbringen (im Lieferumfang
enthalten).
Wichtigste Merkmale
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Einbau wahlweise im Vor- oder Rücklauf mög-
lich
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Korrekte Einbaulage beachten
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Temperaturbereich 5 °C – 120 °C
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Verfügbar in q
p
3,5 / 6 / 10 m³/h
Elektromagentische Störungen
Der Durchflusssensor IMF erfüllt die nationalen
und internationalen Anforderungen an die Stör-
sicherheit. Um Fehlfunktionen durch darüber hi-
naus gehende Störungen zu vermeiden, dürfen
Leuchtstoffröhren, Schaltkästen oder elektrische
Verbraucher wie Motoren und Pumpen nicht in
unmittelbarer Umgebung des Durchflusssensors
montiert werden (Mindestabstand 1 m).
Die Anschlussleitung nicht parallel zu span-
nungsführenden Leitungen (230V/400V) verle-
gen (mind. Abstand 0,2 m).
Konformität und MID-Richtlinie
Der Durchflusssensor IMF kann für den Einsatz
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bereich Wärme (Baumusterprüfbescheinigungs-
nummer DE-14-MI004-PTB012) oder Kälte
(Baumusterprüfbescheinigungsnummer DE-16-
M-PTB-0087) verwendet werden. Für den Ein-
satzbereich Wärme ist der DFS nach der neuen
europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU
(MID) und für den Einsatzbereich Kälte nach dem
neuen Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie
der technischen Richtlinie PTB TR K 7.2 gefertigt
und geprüft. Nach diesen Richtlinien ersetzt die
Angabe des Jahres der Konformitätsbewertung
die Eichkennzeichnung (auf der Frontseite des
Geräts erkennbar: z.B. M17 = 2017).
Die MID regelt die Verwendung von Messgerä-
ten nur bis zum in Verkehr bringen bzw. bis zur
Erstinbetriebnahme.
Danach gelten innerhalb der EU weiterhin die je-
weiligen nationalen Regelungen für eichpflichti
-
ge Messgeräte. Die Eichfrist beträgt in Deutsch-
land unverändert 5 Jahre für Wärmezähler,
Kältezähler und deren Teilgeräte. Nach Ablauf
dieser Frist darf das Messgerät zur Abrechnung
im geschäftlichen Verkehr nicht mehr eingesetzt
werden.
Die Regelungen bzw. die Eichfristen können in
anderen EU Ländern abweichend sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Die Konformitätserklärung ist jedem Messgerät
beigefügt. Neueste Informationen zu diesem
Produkt können unter
www.zenner.de
abgeru-
fen werden.
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