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Allgemeine garantiebedingungen
Bei Erhebung eines Garantieanspruchs muss erwiesen werden, dass der Kunde die
Wartungs- und Sicherheitsanweisungen vollständig befolgt hat.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die auf die Missachtung der Montage-,
Bedienungs- und Wartungsanweisungen zurückzuführen sind.
Wallas-Marin Oy
(der Hersteller) haftet über den Importeur während eines Zeitraums von 24 Monaten
ab dem Verkaufsdatum für mögliche Material- und Herstellungsfehler der Produkte und Artikel zu den
nachfolgend erwähnten Bedingungen. Die Garantie kann um weitere 12 Monaten verlängert werden,
wenn das Produkt in der Internet-Seite der Firma Wallas-Marin Oy (www.wallas.fi) im Laufe von drei (3)
Monatem nach dem Verkauf der Anlage an den Endverbraucher registriert wird.
1. Maßnahmen bei Auftreten eines Fehlers:
a) Siehe Überprüfungsliste in der Internet-Seite (www.wallas.fi) oder in der Installierungs/Benut
-
zungsanleitung um sicherstellen, dass das Problem nicht wegen unrichtigem Benutzen entstanden
ist. Für kleine Problemen, z.B., im Kraftstoff es gibt Wasser, oder die Anlage muss gewartet sein,
ist die Garantie nicht gültig.
b) Eine Funktionsstörung muss sofort schriftlich bekannt gegeben werden, wenn dass möglich
ist, aber nicht später als in zwei (2) Monaten nachdem die Funktionsstörung erkannt wurde. Nach
der Garantieperiode eine Referenz zu der Garantieperiode ist nicht gültig, wenn keine schriftliche
Meldung erfolgte. Eine gültige Quittung oder ein anderer gültiger Dokument mit dem Kaufdatum ist
ein obligatorischer Nachweis des Kaufdatums.
c) Für die Reparatur des Produktes während der Garantieperiode muss der Kunde den Produkt
zum Verkäufer bringen (der Verkäufer haftet für die Reparatur von den Anlagen mit einer gültigen
Garantie), an eine bevollmächtigte Reparaturwerkstatt oder in den Betrieb der Firma Wallas-Marin
Oy. Garantieleistungen müssen von den von der Firma Wallas bevollmächtigten Personen geleis-
tet werden. Die Garantie gilt nicht für die Kosten der Ausbau oder Viederzusammenbau der Anlage
oder für jede Schaden während der Transportierung der Anlage an den Ort der Reparatur. Die
Garantie bedeckt keine Transportkosten. (Firma Wallas ist ein Platz der Grundgarantie).
d) Der Kunde muss für die Garantiewartung folgende schriftliche Angaben machen:
•
Beschreibung des Fehlers
•
Beschreibung des Platzes der Anlage-Installierung und von den Intslalierungsbedingungen
(eine Fotografie kann vom Nutzen sein)
•
Anlagetyp und Seriennummer, Kaufort und das Kaufdatum
2. In folgenden Fällen ist die Garantie ungültig:
•
Dem Gerät wurden Teile fremden Ursprungs zugefügt oder der Aufbau des Geräts wurde
ohne Zustimmung des Herstellers verändert.
•
Die Montage-, Bedienungs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers wurden nicht
befolgt.
•
Ungeeignete Lagerung oder ungeeigneter Transport.
• Unfälle oder Schäden, auf die Wallas keinen Einfluss hat (force majeure).
•
Funktionsstörungen beursacht von dem normalen Verschleiss. Verschleissteile: Glühspule/
Kerze, Brennungs/Lüftersmotor (Garantieperiode begrenzt mit 2000 Betriebsstunden),
Bodenmatte, Kraftstoffnadel, Kraftstoffpumpe und Kraftstoffilter, Abdichtungen
•
Die Anlage wurde wegen unsachmässiger Benutzung, unbrauchbarem Kraftstoff, zu niedri-
ger/zu hohen Spannung, Verschmutzung, Wasser oder Korrrosion beschädigt
•
Die Anlage wurde auseeinandergenommen ohne dem genauen Erlaubniss von dem Her-
steller/Importeuer
•
Zur Reparatur des Geräts wurden andere als Original-Wallas-Ersatzteile verwendet.
• Reparatur bei einer nicht bevollmächtigter Wartungsfirma
3. Während der Garantiezeit ausgeführte Reparaturen erneuern oder ändern nicht die ursprüngliche
Garantiezeit.
4. Aufgrund eines fehlerhaften Geräts entstehende indirekte Schäden sind von der Garantie ausge-
schlossen.
5. Die Garantie für Bootsprodukte gilt nur bei Montagen auf Booten und die Garantie für Ferienhaus-
produkte nur bei Montagen in Ferienhäusern. Die Garantie gilt nicht bei Montagen in Fahrzeugen
oder bei Montagen in sonstigen Räumen.
6. Diese Garantie schränkt die sich aus dem Verbraucherschutzgesetz ergebenden Rechte nicht ein.