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ist;
» Nichteinhaltung von Vorschriften und Empfehlun-
gen des Herstellers zur Bedienung der Ware und/oder
ihrer Teile, die in der Bedienungsanleitung und an-
deren Normdokumenten, die sich auf Teile der Ware
beziehen, dargelegt sind;
» bei Mängeln, die durch Unfälle, Zusammenstöße,
Volllaufen, Brand oder Naturkatastrophen verursacht
worden sind;
» bei Veränderung der Ware und/oder ihrer Teile und
Werkseinstellungen, die einen Defekt verursachen
können;
» bei Wartungen und Reparaturen, die nicht durch
Fachkräfte von Servicestellen offizieller Händler durch
-
geführt worden sind;
»
bei Beschädigungen der Technik beim Transport;
» bei Verfärbung, Beschädigung, Korrosion oder
Verschlechterung optischer Eigenschaften, Qual-
itätsminderung von Teilen infolge atmosphärischer
Einflüsse oder natürlicher Abnutzung;
»
bei Beschädigung oder Entfernung von Identifika
-
tionsnummern des Rumpfes (HIN), des Motors usw.;
» bei inkorrekter Vorbereitung der Ware zur Inbe-
triebnahme (z. B. bei nicht ordnungsgemäßer Mon
-
tage des Motors am Boot, im Fall einer selbstständi-
gen Montage des Motors vom Endverbraucher und/
oder Händler usw.);
» bei Wachstum von Mikroorganismen an im Wasser
befindlichen Teilen der Ware.
Im Zusammenhang mit Besonderheiten der Alumini-
umdünnblechproduktion und -schweißung nicht zu De-
fekten zählen Spuren vom Schweißen der Nähte, vom
Schweißen (Verbindung) von Einzelteilen, Spuren vom
Nachputzen mit abrasivem Werkzeug, unbedeutende
Produktionsfehler auf der Metalloberfläche, unbedeu
-
tende Unebenheiten auf Boden- und anderen ebenen
Konstruktionselementen, die Betriebssicherheit und
Betriebseigenschaften des Bootes nicht beeinflussen.
Im Zusammenhang damit, dass die Produktion von
Schweißbooten aus Al-Mg-Legierungen einen kompli-
zierten Fertigungsprozess darstellt, das hochqualifi
-
ziertes Personal und spezielle Fertigkeiten erfordert,
sind alle Handlungen des Kunden (des Distributors,
des Händlers, des Agenten, des Endverbrauchers
usw.) bezüglich möglicher Veränderung der Konstruk-
tion, der Innenraumausstattung oder der Ausrüstung
des Bootes oder Beseitigung von unterschiedlichen
Defekten oder Fehlern schriftlich mit dem Hersteller
abzustimmen. Beim Fehlen einer solchen Abstimmung
verliert der Verbraucher das Recht auf eine Garantiere-
DE
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