7
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der
Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie
den Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
ALLGEMEINES
1 -
Zusätzlich zu den in diesem Handbuch
enthaltenen Anweisungen die Gesetzgebung
bezüglich der Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften einhalten.
2 -
Die auf der Maschine angebrachten
Warnungen informieren über die einzuhaltenden
Sicherheitsmaßnahmen und tragen zur Unfall-
verhütung bei.
3 -
Im Straßenverkehr die Straßenverkehrs-
ordnung einhalten.
4 -
Vor Arbeitsbeginn muß sich der Benutzer
unbedingt mit den Antriebs- und Bedienungs-
organen der Maschine und ihren jeweiligen
Funktionen vertraut machen. Während der Arbeit
ist es dafür zu spät.
5 -
Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende
Teile geraten könnten, vermeiden.
6 -
Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen
einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheits-
verstärkung zu verwenden.
7 -
Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die
direkte Umgebung kontrollieren (Kind !). Für
ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere
aus dem Maschinengefahrenbereich entfernen
(Schutzvorrichtungen !).
8 -
Der Transport von Personen oder Tieren auf
der Maschine ist während der Arbeit oder beim
Fahren streng verboten.
9 -
Die Maschine darf gemäß den geltenden
Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen
Kupplungspunkten angehängt werden.
10 -
Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau
der Maschine am Schlepper geboten.
11 -
Vor Anhängen der Maschine kontrollieren, ob
der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballast-
elemente müssen gemäß den Vorschriften des
Schlepperherstellers auf den dafür vorgesehenen
Haltern angebracht werden.
12 -
Die maximale Achslast und das zulässige
Gesamtgewicht einhalten.
13 -
Das für den Straßenverkehr maximal zu-
lässige Außenmaß einhalten.
14 -
Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrich-
tungen und Signalisierungsvorrichtungen (Licht-
und Rückstrahlelemente) anbringen und ihre
Funktion prüfen.
15 -
Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,
Schlauch) müssen so positioniert sein, dass sie
nicht ungewollt betätigt werden und dadurch
Unfälle oder Schäden hervorrufen können.
16 -
Vor Benutzung der Straße die Maschine
gemäß Herstelleranweisungen in Transportstellung
bringen.
17 -
Fahrersitz nie bei laufender Maschine
verlassen.
18 -
Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen
immer dem Gelände, den Straßen und Wegen
angepasst sein. Auf alle Fälle plötzliche
Richtungsänderungen vermeiden.
19 -
Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung
des Schleppers, die Straßenlage und die
Wirksamkeit der Bremsvorrichtungen werden
beeinflusst von Faktoren wie: Gewicht und Art der
angebauten Maschine, Belastung der Vorderachse,
Zustand des Geländes oder der Fahrbahn. Die den
Bedingungen entsprechenden Vorsichtsmaßnah-
men einhalten.
20 -
Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.
Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der
Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 -
Vor jeder Benutzung der Maschine
kontrollieren, ob alle Schutzvorrichtungen ange-
bracht und in gutem Zustand sind. (Selbst nur
leicht ) beschädigte Schutzvorrichtungen müssen
umgehend ausgewechselt werden.
22 -
Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle
Schrauben und Muttern fest angezogen sind,
insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt
sind (Zinken, Prallbleche, ...). Notfalls anziehen.
23 -
Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine
aufhalten.
24 -
Vorsicht! Im Bereich der ferngesteuerten,
insbesondere der hydraulisch betriebenen
Maschinenteile kann Quetsch- und Abschergefahr
bestehen.
25 -
Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem
Eingriff auf der Maschine Motor abschalten,
Zündschlüssel abziehen und völligen Stillstand
aller bewegten Teile abwarten.
26 -
Niemals ohne angezogene Handbremse und
/ oder an den Rädern unterlegte Keile zwischen
Traktor und Maschine aufhalten.
27 -
Vor jedem Eingriff an der Maschine
kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb
gesetzt werden kann.
28 -
Die Aufhängöse nicht zum Heben der
gefüllten Maschine benutzen.
29 -
Bei Benutzung von Hubvorrichtungen
(palan,*** Kabel ...) muss die Drillmaschine von der
Egge abgekuppelt und beide einzeln behandelt
werden.
BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG DER
MASCHINE
Die
Kreiseleggen
dürfen nur für Arbeiten einge-
setzt werden, für die sie eigens entwickelt wurden:
Vorbereitung von Saatbetten*** nach dem Pflügen
oder ou pseudo-labour mit oder ohne gleich-
zeitiger Aussaat, "direkte" Arbeiten in Weinbergen,
Obst- und Gemüseanbau sowie Baumschulen.
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer
nicht vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist
dieser nicht haftbar.
Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der
Maschine entsprechende Benutzung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Benutzers.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der
Maschine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten
Benutzungs-, Wartungs- und Instandsetzungs-
vorschriften,
- die ausschließliche Verwendung von
Originalersatzteilen, Originalausrüstungen und
Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller
empfohlen sind.
Die Egge darf nur von kompetenten, mit den
technischen Daten und Benutzungsanweisungen
der Maschine vertrauten Personen benutzt,
gewartet und repariert werden, die über die
Risiken informiert sind, denen sie ausgesetzt sein
könnten.
Bezüglich folgenden Punkten muss die gültige
Reglementierung streng eingehalten werden:
- Unfallverhütung
- Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
berücksichtigen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung
an der Maschine vorgenommen wurden.
ANHÄNGUNG
1 -
Beim An- und Abkuppeln der Maschine am
Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkraft-
hebers so stellen, dass der Hubvorgang nicht
unerwartet ausgelöst werden kann.
2 -
Beim Anhängen der Maschine am Dreipunkt-
kraftheber des Schleppers darauf achten, dass die
Spindel- oder Zapfendurchmesser dem Durch-
messer der Schlepperkugelgelenke entsprechen.
3 -
Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich besteht
Quetsch- und Abschergefahr!
4 -
Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-
Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und
Sicherheitsvorschriften
Verletzungsgefahr
Gefahr der Beschädigung der Maschine
Hinweis zur Erleichterung der Arbeit
In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der
Maschine verwendet.
Jeder Benutzer dieser Maschine muß diese Vorschriften genau kennen.
DE