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R E I N I G U N G U N D W A R T U N G
D E
8
Reinigung und Wartung
8.1
Fräsmaschine
8.1.1
Reinigung
Die Fräsmaschine muss nach jedem Arbeitstag
gereinigt werden.
▷
Das Spänesieb besonders beim Nassfräsen von
Kunststoff öfters entleeren.
Bei überfülltem Spänesieb läuft eventuell der
Kühlschmierstoff nicht ab.
Reinigung nach Trockenbearbeitung
▷
Die Tür der Fräsmaschine öffnen.
▷
Die Absaughaube durch den Reinigungs-
schlauch mit Bürstenkopf ersetzen.
▷
Die Bedientaste [A] an der Fräsmaschine drü-
cken.
Die Absaugung wird aktiviert. Die Bedientaste
leuchtet.
▷
Die Servicetaste [B] an der Fräsmaschine drü-
cken.
Die Sperrluft an der Spindel wird aktiviert. Die
Servicetaste leuchtet.
▷
Ggf. das Spänesieb entnehmen und den darin
angefallenen Fräsabfall außerhalb des Geräts
entsorgen.
Dadurch füllt sich der Filterbeutel der Absau-
gung weniger schnell und kann länger verwen-
det werden.
▷
Die Fräskammer mit dem Reinigungsschlauch
sorgfältig aussaugen.
▷
Die Servicetaste [B] kurz drücken.
Die Sperrluft wird abgeschaltet.
▷
Die Bedientaste [A] kurz drücken.
Die Absaugung wird abgeschaltet.
Reinigung nach Nassbearbeitung
▷
Das Spänesieb entnehmen und den darin ange-
fallenen Fräsabfall entsorgen.
▷
Fräskammer mit weichem Tuch reinigen und
trockenwischen.
HINWEIS:
Zirkonstaub wirkt abrasiv!
▷
Die Scheibe in der Tür nur mit einem weichen
Tuch vorsichtig reinigen, nicht scheuern.
Rest-Zirkonstaub von Trockenbearbei-
tung kann bei anschließender Nass-
bearbeitung den Filterbeutel zusetzen.
HINWEIS:
Maschinenschäden durch eingetrockneten Kühl-
schmierstoff und in ihm gebundenen Frässtaub.
Nach Nassbearbeitung:
▷
Vor mehrstündigem Stillstand die Fräs-
kammer reinigen und trocknen.
HINWEIS:
Die Absaugung ist nicht für Nasssaugen ausge-
legt. Die Reinigung des Innenraumes nach Nass-
bearbeitung darf nicht mit der Absaugung
erfolgen!
▷
Späne manuell entfernen.
HINWEIS:
Der Fräsraum darf nur mit Wasser gereinigt wer-
den.
▷
Keine Reinigungsmittel verwenden.
Durch nicht enfernte Schleifrückstände
verursachte Schäden fallen nicht unter die
Gewährleistung.