5
07/13424999918
Sicherheitshinweise
Entsorgung: Verpackungen sind sachgerecht zu
entsorgen. Die elektrischen Geräte sind an Sam-
melstellen für die Rücknahme von Elektro- und Elektro-
nikschrott abzugeben. Das ElektroG zur Entsorgung von
{ * ']'
und Batterien sind gemäß § 12 der Batterieverordnung
(BattV) an den Hersteller oder bei einer entsprechenden
Sammelstelle abzugeben. Elektrische Geräte, Akkus und
Batterien dürfen nicht dem Hausmüll zugeführt werden.
Kompatibilität: Bei der Herstellung von Systemen, be-
stehend aus verschiedenen Geräten unterschiedlicher
Hersteller, muss die Systemkompatibilität für den funk-
tionssicheren Betrieb durch den Errichter geprüft und
bestätigt werden.
Geräteanpassungen zur Erlangung dieser Kompatibilität
müssen durch den Hersteller autorisiert werden.
Konformität: Hiermit wird bestätigt, dass das Gerät den
anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für das elek-
trische Gerät kann eine EG-Konformitätserklärung beim
Hersteller angefordert werden. Hinweis: Sollte das Gerät
(z. B. Antrieb) Teil einer Maschine im Sinn der Maschinen-
richtlinie 2006/42/EG sein, so entlässt es den Inverkehr-
bringer / Errichter nicht, die notwendigen Einbauerklärun-
gen, Kennzeichnungen, Unterlagen und Bescheinigungen
entsprechend dieser Richtlinie beizubringen.
Gewährleistung: Die "Grünen Lieferbedingungen des
ZVEI" gelten als vereinbart.
Die Gewährleistungsfrist für Materiallieferung beträgt 12
Monate.
Für nicht vom Hersteller autorisierte Eingriffe in das Gerät
oder Gesamtsystem erfolgt keine Haftung, Garantie- und
Serviceleistung.
Haftung: Produktänderungen und Produkteinstellungen
können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen
werden. Abbildungen unverbindlich. Trotz größtmöglicher
Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.
Elektrische Sicherheit
Leitungsverlegung und elektrischer Anschluss nur durch
Elektrofachkraft. Netzzuleitungen 230 / 400 V AC separat
bauseits absichern.
Bei der Installation sind entsprechende Gesetze, Vor-
schriften, Richtlinien und Normen zu beachten, wie z.
B. die Muster-Leitungs-Anlagenrichtlinie (MLAR / LAR /
RbALei), die VDE 0100 (Errichten von Starkstromanlagen
bis 1000 V), VDE 0815 (Installationskabel und -leitungen),
VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch
und Überfall).
Kabeltypen ggf. mit den örtlichen Abnahmebehörden,
Energieversorgungsunternehmen oder Brandschutz-
behörden festlegen.
Leitungen für Kleinspannungen (z. B. 24 V DC) sind
getrennt von Niederspannungsleitungen (z. B. 230 V AC)
zu verlegen. Flexible Leitungen müssen so verlegt sein,
dass sie im Betrieb weder abgeschert, verdreht noch
abgeknickt werden können. Energieversorgungen, Steu-
ereinrichtungen und Verteilerdosen müssen für Wartungs-
arbeiten zugänglich sein. Die Leitungsarten, -längen und
-querschnitte gemäß den technischen Angaben
ausführen.
Vor Arbeiten an der Anlage sind die Netzspan-
nung und die Notstromversorgung (z. B. Akkus)
allpolig freizuschalten und gegen unbeabsichtigtes Wi-
dereinschalten zu sichern. Niemals die Antriebe, Steue-
rungen, Bedienelemente und Sensoren an Betriebsspan-
nungen und Anschlüssen entgegen den Vorgaben der
Bedienungsanleitung betreiben. Es besteht Lebensgefahr
und kann zur Zerstörung der Komponenten führen!
Mechanische Sicherheit
'$ >! $< : Fenster-
*$] $
Ausfall eines Aufhängungselements ein Abstürzen / Her-
abschlagen, bzw. unkontrollierte Bewegungen konstruktiv
vermieden werden, z. B. durch doppelte Aufhängung,
Sicherheitsschere, Fangvorrichtung. Bitte beachten: Um
eine Blockade / Absturz des Fensters zu vermeiden,
muss die Sicherheitsschere / Fangvorrichtung mit der
bestimmungsgemäßen Öffnungsweite und Mechanik des
Fensters abgestimmt sein. Siehe auch Richtlinie für kraft-
betätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232) und ZVEI
Broschüre "RWA-Aktuell Nr. 3, kraftbetätigte Fenster".
Befestigung und Befestigungsmaterial: Benötigtes oder
mitgeliefertes Befestigungsmaterial ist mit dem Baukörper
und der entsprechenden Belastung abzustimmen und,
wenn nötig, zu ergänzen.
Quetsch- und Scherstellen:
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore: Die
Gefahrbereiche der Quetsch- und Scherstellen, z. B.
?; ""
und Aufsetzkranz, müssen durch geeignete Maßnahmen
gegen Einklemmen gesichert sein, um einer Verletzung
vorzubeugen. Siehe auch Richtlinie für kraftbetätigte
Fenster, Türen und Tore (BGR 232) und ZVEI Broschüre
"RWA-aktuell Nr. 3, kraftbetätigte Fenster".
Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossenschaftli-
che Regeln: Bei Arbeiten an, im oder auf einem Gebäude
oder Gebäudeteil sind die Vorgaben und Hinweise der
jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und berufs-
genossenschaftlichen Regeln (BGR) zu beachten.
Umgebungsbedingungen: Das Produkt darf weder gesto-
ßen, gestürzt, noch Schwingungen, Feuchtigkeit, aggres-
siven Dämpfen oder schädlichen Umgebungen ausge-
setzt werden, außer es ist für eine oder mehrere dieser
Umgebungsbedingungen vom Hersteller freigegeben.
WPS
®
2 Window Protection System