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Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, gif-
tig, heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen
und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen, Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversor-
gungsunternehmen.
2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Mon-
tagearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt wer-
den, das sich durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der
Maschine muss unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder -aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müs-
sen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutz-
einrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt Erstinbetriebnahme aufge-
führten Punkte zu beachten.
2.7 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur nach Absprache mit dem
Hersteller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör
dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.8 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei bestimmungsgemä-
ßer Verwendung entsprechend Abschnitt 1 – Allgemeines – der Betriebsanlei-
tung gewährleistet. In den Datenblättern angegebene Grenzwerte dürfen auf
keinen Fall überschritten werden. Pumpen dürfen nur im Bereich der angege-
benen Kennlinie betrieben werden!
Zitierte Normen und andere Unterlagen
DIN 4844 Teil 2
Sicherheitskennzeichnung;
Darstellung von Sicherheitszeichen
3.
Transport und Zwischenlagerung
3.1 Längere Zwischenlagerung in einer Umgebung mit hoher Luftfeuchtigkeit und
wechselnden Temperaturen ist zu vermeiden. Kondenswasserbildung kann
Wicklungen und Metallteile angreifen. In diesem Fall erlischt der Gewährleis-
tungsanspruch.
Die Tragösen am Motor sind nur für das Gewicht des Motors allein ausgelegt.
Ein aus Motor und Pumpe bestehendes Pumpenaggregat soll zum Anheben
sowohl motor- als auch pumpenseitig angehängt werden!
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