Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Maschine
und deren Funktionen, sowie Schäden an der Umgebung hervorrufen kann, ist
das Wort
eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B.
– Drehrichtungspfeil
– Kennzeichen für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten wer-
den.
2.2 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die ent-
sprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betrei-
ber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lie -
feranten erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der
Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzan-
sprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen :
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
–Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
– Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehen-
den nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Ar-
beits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bau-
seitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Be-
trieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
ACHTUNG
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