
5
a
I
MaXafe Schwerlastzurrungen müssen in den folgenden
Fällen aus dem Verkehr genommen werden (Zerschneiden des
Gurtbandes etc.):
– wenn das Label
III
fehlt, beschädigt oder unleserlich ist.
– wenn das Gurtband eingeschnitten oder eingerissen ist.
– bei Knoten im Gurtband.
– bei beschädigten Nähten.
– wenn Spann- und Verbindungselemente beschädigt oder verformt
sind (siehe 5. Instandhaltung).
3.6 Restrisiken
#
GEFAHR
Lebensgefahr durch herabfallende Lasten
– Werden MaXafe Schwerlastzurrungen in verbotener Weise gebraucht
(siehe 3.5 Verbotener Gebrauch), führt dies zum Tod oder schwerer
Verletzung von beteiligten Personen durch herabfallende Lasten.
– MaXafe Schwerlastzurrungen nur bestimmungsgemäß verwenden
(siehe 3.4 Bestimmungsgemäße Verwendung).
3.7 Betreiberpflichten
Dem Betreiber von MaXafe Schwerlastzurrungen obliegen mindestens
folgende Pflichten:
1. Sicherstellen, dass die Sicherheitsvorschriften und Handlungs-
empfehlungen in dieser Anleitung umgesetzt werden
II
.
2. Ermittlung und Umsetzung aller arbeitsschutzrechtlichen Maß-
nahmen.
3. Festlegung von Prüf- und Wartungsintervallen.
4. Unterweisung / Schulung der Nutzer (siehe
1.2
Zielgruppen).
4. Gebrauch von MaXafe Schwerlastzurrungen
4.1 Allgemeines
Benutzer
Benutzung nur durch befugte Personen: befähigte Person (siehe
1.2
Zielgruppe).