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4
3.3 Mitgeltende Vorschriften und Normen
Folgende Vorschriften und technischen Regeln gelten mit:
– DGUV Vorschrift 70 §57
1
– VDI 2700 Blatt 2–9 ff
1
„Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“
– DIN EN 12195-2
2
„Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßen-
fahrzeugen - Sicherheit“
Ggf. sind darüberhinausgehende Sonderregelungen zu beachten, z. B.
bei Gefahrgut-, Bahn-, See- oder Lufttransporten.
3.4 Bestimmungsgemäße Verwendung
MaXafe Schwerlastzurrungen
– sind Zurrmittel ausschließlich zum Diagonalverzurren.
– dürfen nur bis zu der auf dem Label
III
angegebenen zulässigen
Zugkraft belastet werden.
3.5 Verbotener Gebrauch
$
Zu den folgenden Punkten finden Sie unterstützende Grafiken auf der
Umschlag-Klappseite:
1
Verwendung als Anschlagmittel / Heben von Lasten.
2
Knoten im Gurtband.
3
Verdrehen des Gurtbandes.
4
Nutzung verschlissener oder beschädigter MaXafe Schwerlast-
zurrungen.
5
Spann- und Verbindungselemente auf Biegung beanspruchen
6
Verbindungsmittel auf der Hakenspitze belasten.
7
Anlegen an bzw. Ziehen über scharfe Kanten (Eine Kante ist
scharf, wenn der Radius „r“ der Kante kleiner oder gleich der
Dicke „d“ des Gurtbandes ist.).
8
Nutzung in Säuren und / oder Laugen.
9
Überschreiten der zulässigen Zugkraft (LC)
10
Spannen der Ratsche mit Hebelverlängerung
- 1 Innerhalb Deutschlands gültig. Außerhalb des Geltungsbereiches können Regelun-
gen abweichen. Länderspezifische Regelungen sind zu beachten.
- 2 Europäische Norm. Außerhalb des Geltungsbereiches können Vorschriften und
Regelungen abweichen.