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2 SICHERHEIT
GEFAHR!
Sturzgefahr durch Überschreitung der höchstzulässigen Trag-
kraft!
Sturzgefahr der Last mit folgendem Tod oder Körperverletzung mit Dauerfol-
gen durch Überschreitung der höchstzulässigen Tragkraft.
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Die Tragkraft des Lasthebemagneten darf die Tragfähigkeit der Anschlag-
mittel und gesamten Anlage nicht übersteigen (die Tragkraft des Krans
muss größer sein als die Summe der Gewichte von Lastaufnahmemittel,
Lasthebemagnet und Last).
■
Die Tragkraft des Lasthebemagneten bei Berücksichtigung der Einschrän-
kungen (Luftspalt, Form, Stärke etc.) ermitteln.
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Vollständige Abdeckung der magnetischen Pole (der Funktionsflächen) mit
der Last muss gleichzeitig auch gleichmäßig sein.
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Die Last nicht an der kleinsten Seite heben.
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Den zulässigen Bereich der Arbeitstemperaturen nicht übersteigen.
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Hinweise der vorliegenden Betriebsanleitung beachten. Informationen
über das zu handhabende Material (Zusammensetzung, Maße etc.) so-
wie auch über das Gewicht immer prüfen und mit der Tabelle vergleichen
– siehe Kapitel 7.1.4.
GEFAHR!
Sturzgefahr durch die Form der Last!
Sturzgefahr der Last mit Risiko einer Körperverletzung mit Dauerfolgen durch
die Form der Last.
■
Rundlasten (Stangen, Rohre) nicht mit dem BM Typ heben. Formlasten,
wie etwa L-Profile, I-Profile etc. sind ebenfalls nicht zugelassen.
■
Hinweise der vorliegenden Betriebsanleitung beachten. Informationen
über das zu handhabende Material immer überprüfen (Zusammenset-
zung, Maße etc.) und mit der Tabelle vergleichen – siehe Kapitel 7.1.4.
SAV 531.42
Version 1.0
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