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Das Madonna ist ein Mountainbike. Das be-
deutet, dass du damit Berge hoch- und run-
terfahren kannst. Das bedeutet auch, dass
du damit unter Umständen nicht im Stra-
ßenverkehr fahren darfst – bitte informier
dich über die Gesetze, die bei dir gelten. Das
Madonna wurde für alle Arten von Trails ent-
wickelt und hält auch dem Bikepark-Einsatz
stand. Das Fahren erfolgt komplett auf eige-
ne Gefahr. Du bist immer voll verantwortlich
für dein eigenes Handeln. RAAW Mountain
Bikes haftet nicht für Personen- und Sach-
schäden, die durch die Benutzung des Bikes
verursacht wurden. Wir empfehlen dir, stets
mit passender Schutzkleidung (mindestens
Helm und Knieschoner) und entsprechend
deinem Fahrkönnen zu fahren.
Schäden, die durch unsachgemäße Be-
nutzung verursacht werden, sind von der
Garantie ausgeschlossen. Unsachgemä-
ße Benutzung umfasst zum Beispiel:
•
Verwendung nicht kompatibler
Komponenten
•
Nichtbeachtung der Aufbauhinweise
und Drehmomente
•
Überschreiten des zulässigen
Gesamtgewichts
•
mangelnde Wartung
•
unsachgemäße Montage
•
konstruktive Veränderungen am Rahmen
•
Änderung der Rahmenoberfläche,
z. B. eine neue Lackierung
•
•
Zulässiges Gesamtgewicht
Die korrekte Funktion und die Stabilität von
Rahmen und Komponenten sind nur bis zu
einem maximalen Gesamtgewicht von 130
kg garantiert. Das Gesamtgewicht setzt
sich aus Fahrrad, Fahrer und zusätzlichem
Zubehör und Gepäck zusammen. Eine
Überschreitung des maximal zulässigen
Gesamtgewichts kann zu einer nicht vor-
gesehenen Beanspruchung des Materials
führen und die Lebensdauer des Rahmens
deutlich verkürzen oder gar zu einem plötz-
lichen Materialversagen führen.
FAHRSICHERHEIT
Garantie
Unsere Rahmen werden von Genio Bikes,
einer der weltbesten Rahmenmanufaktu-
ren, in Taiwan hergestellt. Sie werden nach
verschiedenen ISO-Normen und firmenin-
ternen Standards getestet. Wir gewährleis-
ten höchste Qualität und bieten fünf Jahre
Garantie für den Erst- und Zweitbesitzer.
Sag uns bei Fragen oder Problemen einfach
Bescheid: [email protected]
Die Garantie deckt Herstellungs- und
Materialfehler ab. Die weiteren Garantie-
bedingungen lauten wie folgt:
•
Unsere Garantie gilt für den Erst- und
Zweitbesitzer, wobei der Garantiezeit-
raum mit dem ursprünglichen Kauf-
datum beginnt. Beim Verkauf deines
Bikes empfehlen wir die Ausstellung eines
Kaufvertrags sowie die Aushändigung
des originalen Kaufbelegs an den Käufer.
•
Der originale Kaufbeleg ist für die Ga-
rantieabwicklung zwingend notwendig,
auch für den Zweitbesitzer.
•
RAAW übernimmt keine weiteren Kosten,
die im Zusammenhang mit dem Tausch
von Komponenten entstehen.
•
RAAW übernimmt keine weiteren Kosten
durch Dritte, wie z. B. bei der Montage
durch einen Bike-Shop.
•
RAAW behält sich vor, eine vergleichbare
Alternative zum Produkt anzubieten, z. B.
eine andere Farbe oder ein neues Modell.
•
Das beschädigte Teil ist zwingend an
RAAW zurückzusenden und geht nach
Abschluss der Abwicklung in das Eigen-
tum von RAAW über.
•
Ein Garantiefall verlängert nicht den ur-
sprünglichen Garantiezeitraum.
•
Es entsteht kein weiterer Anspruch auf
Entschädigung aus einem Garantiefall.
•
Der Hin- und Rückversand wird von
RAAW übernommen – Zuschläge für Ex-
pressversand sind ausgenommen.
Folgende Fälle sind von der Garantie
ausgenommen oder führen zum Erlö-
schen des Garantieanspruchs:
•
Überschreitung des zulässigen Gesamt-
gewichts, Überbeanspruchung oder
nicht sachgemäße Nutzung, führen zum
Erlöschen des Garantieanspruchs.
•
Jegliche Verformungen des Rahmens sind
von der Garantie ausgenommen, können
aber durch unser Crash-Replacement-
Programm abgedeckt sein.
•
Verwendung von Komponenten, die
nicht den Spezifikationen des Rahmens
entsprechen, führen zu einem Erlöschen
des Garantieanspruchs.
•
Die Lackierung ist von der Garantie aus-
genommen.
•
Schäden, die durch einen Unfall, einen
Mangel an Pflege, Verschleiß oder Kor-
rosion auftreten, sind ebenfalls von der
Garantie ausgenommen.
•
Konstruktive Veränderungen am Rah-
men, z. B. Schleifen, Lackieren oder Entla-
cken des Rahmens, führen zum Erlöschen
des Garantieanspruchs.
•
Kugellager und Dichtungen sind Ver-
schleißteile und damit grundsätzlich von
der Garantie ausgeschlossen. Dennoch
tauschen wir verschlissene Lager/Dich-
tungen im ersten Jahr kostenfrei.
•
Schäden am Schaltauge sind von der
Garantie ausgenommen.
•
Die Entscheidung über einen Garantiefall
und seine Beurteilung liegen einzig und
allein bei RAAW.