ROSSELLA R1 BII – LUNA BII
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und belüfteten Raum -ausgenommen Heizkesselraum und Garage (verboten) - führenden Leitung für die
Verbrennungsluft gesorgt werden.
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen mindesten Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine Länge von
höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen
angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Die Verbrennungsluftzufuhr in den Aufstellungsraum darf während des Ofenbetriebes nicht verschlossen werden. Es
ist unbedingt erforderlich, daß in den Räumen, in denen Kaminöfen mit natürlichem Schornsteinzug betrieben
werden, so viele Luft zugeführt wird, wie für die Verbrennung erforderlich ist. Dies können bis zu 20 m
3
/Stunde Luft
sein.
Der natürliche Luftzustrom muß durch ständig nach außen gehende Öffnungen gewährleistet sein. Die Größe der
erforderlichen Luftöffnungen ist in den einschlägigen Vorschriften festgelegt. Befragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Die Öffnungen sollen mit Gittern geschützt werden und dürfen nicht verstopft werden Eine im gleichen oder
angrenzenden Raum installierte Dunstabzughaube (Abluft) kann bei ungenügender Frischluftzuführung die Funktion
Ihres Ofens erheblich beeinflussen (Tiefdruck und Rauchausgang aus dem Gerät). Es ist daher nötig, dass eine
größere Luftmenge gewährt wird.
Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann im schlimmsten Falle, die Raumrauche verschlucken, mit schweren
Folgen für die Leute.
8.
ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. . Es dürfen nur trockene Holzscheite (Wassergehalt 20%)
verwendet werden. Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa 30 cm und einen Umfang von 30 cm aufweisen.
Das als Brennstoff verwendete Holz muß einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% haben (Trocknungszeit 1 Jahr für
weiches Holz, zwei Jahren für hartes Holz) und an einem trockenen Ort gelagert werden zum Beispiel unter einem
Schutzdach).
Feuchtes Holz macht das Anfeuern schwierig, weil eine größere Energiemenge für die Verdunstung des vorhandenen
Wassers erforderlich ist.
Der Feuchtgehalt hat außerdem den Nachteil, dass sich das Wasser bei Absinken der Temperatur zuerst im
Feuerraum und dann im Schornstein kondensiert.
Frisches Holz enthält etwas 60% H
2
O und ist daher nicht zum Verbrennen geeignet.
Es dürfen nur die oben genannten Brennstoffe verfeuert werden. Nicht verbrannt werden darf unter anderem:
Kohlegruß, Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit Holzschutzmitteln
behandeltes Holz (insbesondere Kunststoff); in solchem Fall wird die Garantie auf das Gerät verfallen.
Papier und Karton dürfen nur zum Anzuenden benutzt werden.
Die Verbrennung von Abfällen ist verboten und würde außerdem den Ofen und den Schornstein beschädigen,
Gesundheitsschäden verursachen und aufgrund der Geruchsbelästigung Beschwerden der Nachbarn hervorrufen.
Holz ist kein Dauerbrennstoff, sodass ein Durchheizen des Herdes über Nacht nicht möglich ist.
Typ
Kg/mc
KWh/Kg
Feuchtigkeit 20%
Buchen
750
4,0
Zerreichen
900
4,2
Ulme
640
4,1
Pappel
470
4,1
Laerche *
660
4,4
Rottanne *
450
4,5
Waldkiefer *
550
4,4
*Harzige Holz nicht geeignet für einen Ofen.
WICHTIG: Die ständige und dauernde Verwendung von Aromatischölreichen Holz (Eukalyptus, Myrte etc.),
wird eine schnelle Beschädigung (Abspaltung) der Gussteilen des Gerätes verursachen.