ROSSELLA R1 BII – LUNA BII
1191015 – DE
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Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die
Ausgangsmanschette hat, mit dem das Produkt ausgestattet ist.
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Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der
gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
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Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683-2005);
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Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch
dessen angemessene Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
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Die Norm UNI 10683-2005 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder
Richtungsänderungen – einschließlich der Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung
des Rauchkanals hermetisch verschlossen werden (Pos. A ABB. 10).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von
mindestens 200mm Durchmesser verrohrt werden (Pos.B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum
zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos. C).
Für jede weitere Erklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Vertrauenshändler
ABB. 10
C - Abdichtung
A – Hermetischer
Verschluss
Inspektionsklappe
B