INSTALLATION DES GERÄTES
1. Der Seillängenversteller ist an einer
Seitenschnalle der Arbeitshaltegurtschlaufe
nach EN 358 zu befestigen. Das Seil um ein
ortsfestes Bauelement legen und das
Verbindungselement an der anderen
Seitenschnalle des Gurtes befestigen – Abb.
1. Das ortsfeste Bauelement muss sich auf
oder oberhalb der Gurthöhe des Trägers
befinden. Die Form und Ausführung des
ortsfesten Bauelements muss eine
dauerhafte Verbindung des Gerätes
gewährleisten und darf nicht zu seiner
unbeabsichtigten Trennung führen. Die
statische Mindestfestigkeit dieses Elements
muss 12 kN betragen. Das Seil des Gerätes
ist mithilfe der Ummantelung vor
Beschädigungen durch Kontakt mit einer
rauen Oberfläche oder scharfen Kanten des
Elements, um das das Seil gewickelt ist, zu
schützen – Abb. 1a.
2. Das Gerät kann auch an der
Befestigungsschlaufe des Hüftgeschirrs
nach EN 813 oder an einer einzelnen
Arbeitshaltegurtschlaufe befestigt werden –
Abb. 2. Der Seillängenversteller ist an der
Gurtschlaufe des Geschirrs und das
Verbindungsmittel am Anschlagpunkt in oder
oberhalb der Gurthöhe des Benutzers zu
befestigen. Die Form und Konstruktion des
Anschlagpunktes muss eine dauerhafte
Verbindung des Gerätes gewährleisten und
darf nicht zu seiner unbeabsichtigten
Trennung führen. Die minimale statische
Festigkeit des Anschlagpunktes muss 12 kN
betragen.
3. Mithilfe des Verstellers die Seillänge so
einstellen, dass eine stabile Arbeitsposition
erreicht wird. Bei Arbeiten mit dem Gerät
muss das Verbindungsmittel gespannt sein.
(a) Verlängerung des Verbindungsmittels des
Gerätes
Den Knopf des Verstellers nach unten
in Richtung des Benutzers ziehen – Abb. 3.
Durch Weglehnen von dem ortsfesten
Bauelement Spannung des
Verbindungsmittels und seine Verlängerung
herbeiführen. Loslassen des
Verstellerknopfes führt zum Blockieren des
Verbindungsmittels und stoppt seine
Verlängerung.
(b) Kürzen des Verbindungsmittels des Gerätes
Das freie Ende des Seils in Richtung des
ortsfesten Bauelements ziehen und
ebenfalls in diese Richtung lehnen – Abb. 4
ACHTUNG: Überprüfen Sie vor und während
der Arbeiten die Festigkeit der Verbindung
zwischen den einzelnen
Verbindungselementen. Die
Verbindungselemente müssen geschlossen
und durch einen Verriegelungsmechanismus
gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert
sein.
GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR BENUTZUNG DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG
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Die persönliche Schutzausrüstung darf ausschließlich durch Personen benutzt werden, die im Bereich ihrer Anwendung unterwiesen sind.
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Die persönliche Schutzausrüstung darf durch Personen nicht benutzt werden, deren Gesundheitszustand die Sicherheit bei der alltäglichen Benutzung oder beim Notfall
beeinträchtigen kann.
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Es ist ein Noteinsatzplan zu erstellen, die ggf. benutzt werden kann.
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Es ist nicht gestattet, irgendwelche Veränderungen des Geräts vorzunehmen, ohne dass vorher die schriftliche Zustimmung des Herstellers eingeholt wird.
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Irgendwelche Reparaturen des Geräts dürfen ausschließlich durch den Hersteller des Geräts oder durch seinen berechtigten Vertreter vorgenommen werden.
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Die persönliche Schutzausrüstung darf ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist persönlich ausgelegt und soll durch nur eine Person benutzt werden.
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Vor dem jeweiligen Gebrauch ist darauf zu achten, dass alle Bestandteile des Absturzschutzsystems sachgerecht funktionieren. Zyklisch sind auch Verbindungen und Anpassung
der Bestandteile des Geräts zu prüfen, so dass ihr zufälliges Lösen oder Abtrennen vermieden ist.
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Es ist nicht gestattet, die Sets der Schutzausrüstung zu benutzen, in denen die Funktion eines irgendwelchen Elements durch die Wirkung eines anderen Elements beeinträchtigt
ist.
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Alle Teile des Sicherungssystems müssen den einschlägigen Vorschriften und Gebrauchsanweisungen des Geräts und geltenden Normen entsprechen:
- EN 361 – Sicherheitsgeschirr
- EN 353-1, EN 353-2, EN 354, EN 355, EN 360, EN 362 – Sicherungssysteme
- EN 795 – Verankerungspunkte des Geräts (stationäre Verankerungspunkte)
- EN 358 – Systeme für Arbeitspositionierung
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Vor jeweiligem Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung ist diese einer gründlichen visuellen Kontrolle zu unterziehen, um ihren Zustand und ihre sachgerechte Funktion
nachzuweisen. Eine solche Kontrolle ist durch den Benutzer vorzunehmen.
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Während der visuellen Kontrolle sind alle Bestandteile der Ausrüstung zu prüfen, wobei ein besonderes Gewicht auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen Verbrauch,
Korrosion, durchgescheuerte Stellen, Durchschnitte und nicht sachgerechte Funktion gelegt werden soll. Dabei sind die einzelnen Bauteile gründlich zu prüfen:
- Sicherheitsgeschirr und Gurte für Positionierung: Schnallen, Einstellelemente, Anschlusspunkte (Riegelsperren), Aufhänge, Nähte, Schlaufen;
- Sicherheitsstoßdämpfer: Anschlussschlaufen, Aufhänge, Nähte, Gehäuse, Verbinder;
- Leinen und textile Führungen: Leinen, Kauschen, Verbinder, Einstellelemente, Langsplisse;
- Leinen und Stahlführungen: Leinen, Drähte, Klemmen, Schlaufen, Kauschen, Verbinder, Einstellelemente;
- eingezogene Sicherungssysteme: Leinen oder Aufhänge, sachgerechte Wirkung der Ziehvorrichtung und der Sperreinrichtung, Grundkörper, Akku, Verbinder;
- Leiter in Schienenausführung: Grundkörper und sachgerechter Schub auf der Schiene; Wirkung der Sperre, Rollen, Schrauben und Niete, Verbinder, Stoßdämpfer;
- Verbinder (Riegelsperren): Tragkörper, Vernietung, Hauptschnalle, Wirkung der Sperrvorrichtung;
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Alles Jahr (nach 12 Monate des Betriebs) ist die persönliche Schutzausrüstung außer Betrieb zu setzen und diese einer gründlichen Kontrolle zu unterziehen. Die zyklische
Kontrolle ist von einer entsprechend qualifizierten Person durchzuführen, die im jeweiligen Unternehmen für Schutzausrüstung zuständig ist. Die zyklischen Prüfungen werden
auch durch den Hersteller des Produkts oder durch seinen berechtigten Vertreter durchgeführt. Eine solche Kontrolle umfasst die Überprüfung aller Bestandteile des Geräts,
wobei ein besonderes Gewicht auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen Verbrauch, Korrosion, durchgescheuerte Stellen, Durchschnitte und nicht sachgerechte Funktion
gelegt werden soll (siehe den vorherigen Punkt).
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Sollte die Schutzausrüstung eine komplizierte und zusammengesetzte Konstruktion, wie z.B. einziehbares Sicherungssystem aufweisen, sind die zyklischen Kontrollen
ausschließlich durch den Hersteller des Geräts oder durch seinen berechtigten Vertreter durchzuführen. Nachdem eine zyklische Kontrolle durchgeführt ist, wird das Datum der
nächsten Prüfung festgesetzt.
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Regelmäßige zyklische Kontrollen sind hinsichtlich des Zustandes des Geräts und der Sicherheit des Benutzers wichtig, da diese von der vollen Funktionsfähigkeit und
Dauerhaftigkeit des Geräts abhängen.
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Während der zyklischen Kontrolle ist die Lesbarkeit aller Kennzeichnungen der Schutzausrüstung (Merkmale des jeweiligen Geräts) zu prüfen.
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Sämtliche Informationen zur Schutzausrüstung (Name, Seriennummer, Einkaufsdatum und Freigabedatum, Benutzername, Informationen zu Reparaturen und Prüfungen und zur
Außerbetriebssetzung des Geräts) müssen im Betriebsblatt des jeweiligen Geräts eingetragen werden. Für Einträge im Betriebsblatt ist das Unternehmen zuständig, in dem die
jeweilige Schutzausrüstung benutzt wird. Das Blatt ist vor einer Person auszufüllen, die im jeweiligen Unternehmen für Schutzausrüstung zuständig ist. Es ist nicht gestattet, die
Schutzausrüstung zu benutzen, die kein sachgerecht ausgefülltes Blatt aufweist.
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Sollte die Schutzausrüstung außerhalb des Herkunftslandes verkauft werden, hat der Lieferant der Ausrüstung diese mit Gebrauchsanweisung und Wartungsanweisung sowie mit
Informationen über zyklischen Prüfungen und Reparaturen der Ausrüstung zu versehen, wobei diese Unterlagen in der Sprache des Landes erstellt werden müssen, in dem die
Ausrüstung benutzt wird.
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Die Schutzausrüstung ist sofort außer Betrieb zu setzen, sofern irgendwelche Zweifel hinsichtlich ihres Zustandes oder ihrer sachgerechten Wirkung auftreten. Die erneute
Freigabe der Schutzausrüstung darf erfolgen, sofern diese vorher einer gründlichen Prüfung durch den Hersteller unterzogen wird und sobald der Hersteller schriftlich die erneute
Freigabe der Ausrüstung akzeptiert hat.
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Sollte die Schutzausrüstung aktiv für Absturzschutz benutzt werden, ist diese außer Betrieb zu setzen und dauerhaft zu zerstören.
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Die einzige zulässige Schutzausrüstung im Absturzschutzsystem, die getragen werden soll, ist das der Norm EN 361 entsprechende Sicherheitsgeschirr.
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Ein Absturzschutzsystem darf ausschließlich an die mit einem großgeschriebenen Buchstaben „A“ gekennzeichneten Anschlusspunkte (Schnallen, Schlaufen) des
Sicherheitsgeschirrs angeschlossen werden.
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Die Verankerungspunkte der (Geräte der) Schutzausrüstung für Absturzschutz sollen einen stabilen Aufbau und eine Lage aufweisen, die die Möglichkeit reduziert, dass ein
Absturz zustande gekommen ist, als auch, die die Länge des freien Falls minimiert. Der Verankerungspunkt der Ausrüstung soll sich oberhalb des Arbeitsplatzes des Benutzers
befinden. Die Form und die Konstruktion des Verankerungspunkt der Ausrüstung müssen eine dauerhafte Verbindung der Ausrüstung sicherstellen und dürfen kein zufälliges
Lösen der Ausrüstung verursachen. Es empfiehlt sich, ausschließlich zertifizierte und gekennzeichnete Verankerungspunkte der Ausrüstung, die der Norm EN 795 entsprechend,
zu benutzen.
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Unbedingt ist der freie Raum unterhalb des Arbeitsplatzes, auf dem die Schutzausrüstung für Absturzschutz benutzt werden soll, zu bestimmen, um einen Zusammenstoß gegen
Objekte oder gegen niedrige Ebenen bei der Absturzsicherung zu vermeiden. Der erforderliche freie Raum unterhalb des Arbeitsplatzes ist in der Gebrauchsanweisung der zu
benutzenden Schutzausrüstung angegeben.
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Während der Benutzung der Ausrüstung ist ein besonderes Gewicht auf gefährliche Situationen zu legen, die die Funktion der Ausrüstung und die Sicherheit der Benutzer
beeinträchtigen werden können, und zwar:
- Klanken und Verschieben der Leinen an scharfen Rändern
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- Pendelfälle
- elektrische Leitfähigkeit
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- irgendwelche Beschädigungen, wie geschnittene, durchgescheuerte Stellen und Korrosion
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- Einfluss der extremen Temperaturen
- Negativer Einfluss der klimatischen Faktoren
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- Wirkung der aggressiven Medien, Chemikalien, Lösungsmittel, Säuren.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist in Verpackungen zu transportieren, die diesen entsprechend vor Beschädigung oder Feuchte schützen werden, z.B. in aus imprägniertem
Gewebe hergestellten Taschen oder in Behältern oder Kisten aus Stahl oder aus Kunststoffen.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist so zu reinigen und zu desinfizieren, dass ein Material (Rohstoff), aus dem das Gerät besteht, nicht beschädigt ist. Für textile Materialien
(Bänder, Leinen) sind Reinigungsmittel für empfindliche Gewebe einzusetzen. Diese können mit Hand oder in der Waschmaschine gewaschen werden und anschließend
gründlich gespült werden. Die Bauteile aus Kunststoffen sind lediglich mit Wasser zu reinigen. Eine während der Reinigung oder während des Betriebs nass gewordene
Ausrüstung ist gründlich unter natürlichen Bedingungen, fern von Wärmequellen zu trocknen. Bauteile und Triebwerke aus Metallen (Federn, Scharniere, Klinken usw.) können
zyklisch geschmiert werden, was ihre Wirkung verbessert.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist lose verpackt, in gut belüfteten Räumen, geschützt vor Licht, UV-Strahlung, Staubgehalt, scharfen Gegenständen, extremen Temperaturen
und ätzenden Substanzen aufzubewahren.
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