FOCOLARI in ghisa
6097000 Rev.12 – DE
35
•
Der Lufteinlass muss derart gestellt sein, dass er nicht verstopft werden kann.
•
Der Lufteinlass muss mit dem Ausrüstungsaufstellungsraum in Verbindung sein, und muss von
einem Gitter geschützt sein.
•
Die Mindestoberfläche muss nicht kleiner als 200 cm
2
sein.
•
Sollte die Luftzufuhr durch mit dem Außen in Verbindung stehende Öffnungen erfolgen, die sich in
naheliegenden Räumen befinden, sind Lufteinlässe in Verbindung mit Garagen, Küchen,
Badezimmern, thermischen Stationen zu vermeiden. (siehe ABB. 15).
8.
LÜFTUNGSVERBINDUNG UND – WARTUNG
Die Steuereinheit und die Anlage müssen von nach den geltenden Vorschriften zugelassenem Personal
aufgestellt und verbunden werden.
Unsere Feuerkammern können mit angemessenen verzinkten
Verkleidungen (OPTIONAL) versehen werden, auf die Gebläse-
Sätze (OPTIONAL) eingesetzt werden können, die dafür geeignet
sind, die Wärmeverteilung durch die Lüftung des einzelnen
Aufstellungsraumes
oder
des
naheliegenden
Raumes
zu
verbessern (siehe KAP. 6). Die Anfeuerung und die Einstellung
werden durch eine standardgelieferte zweckmäßige Steuereinheit
ausgeführt, die weit von direkten Wärmequellen aufzustellen ist.
Die Feuerkammer ist mit einem Thermostat (TM) versehen, der die
Lüfter startet, wenn die Ausrüstung angemessen geheizt ist, und
der sie hält, wenn sie partiell kalt ist.
VERBINDUNG:
Verbinden
Sie
den
Zuführungskabel
des
Steuergehäuses mit einem bipolaren Schalter beim Beachten
einen 3 mm Mindestabstand zwischen den Kontakten
(Stromversorgung 230 V~ 50 Hz - Die richtige Verbindung zur
Beerdigungsanlage ist unentbehrlich). Siehe KAP. 20 für den
Anschluss des EXTRA Kit Gebläse.
WARNUNG: Die STEUERUNG muss durch das Netz
gespeist
werden
und
muss
ein
Leitungsdifferentialnetzschalter stromabwärts laut
den geltenden Vorschriften haben. Der richtige
Betrieb der Steuerung ist ausschließlich für den
zweckmäßigen Motor gesichert, für den sie
hergestellt worden ist. Der Missbrauch befreit den
Hersteller von jeder Verantwortung.
9.
ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Der zulässige Brennstoff ist Scheitholz. Es sind ausschließlich Klötze von trockenem Holz anzuwenden
(Wassergehalt max. 20%). Man sollte maximal 2 oder 3 Scheitholz laden. Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa
20-30 cm und einen Kreis von maximal 30-35 cm haben.
Das nichtgeharzte gepresste Scheitholz muss vorsichtig gebraucht werden, um für die Ausrüstung
schädlichen Überheizungen zu vermeiden, da sie einen hohen Heizwert haben.
Das als Brennstoff angewandte Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% aufweisen und muss in einem
trockenen Raum gelagert werden. Das feuchte Holz macht die Anfeuerung schwieriger, denn eine größere Menge
von Energie notwendig ist, um das vorhandene Wasser verdampfen zu lassen. Der Feuchtigkeitsgehalt weist zudem
den Nachteil auf, dass das Wasser bei der Temperatursenkung sich früher in der Feuerstelle, und demzufolge im
Schornstein, kondensiert, was bedeutende Russablagerungen verursacht. Demzufolge besteht das mögliche
Brandrisiko vom Ruß.
Das frische Holz enthält etwa 60% von H
2
O, demzufolge ist sie dafür nicht geeignet, verbrennt zu werden.
Solches Holz ist in einem trockenen und belüfteten Raum (zum Beispiel unter einem Schutzdach) für mindestens
zwei Jahren vor der Anwendung zu lagern.
Unter anderen können folgende Stoffen nicht verbrannt werden: Kohle, Holzabschnitte, gefallene Stücke von
Rinde und Tafeln, feuchtes Holz oder mit Lack behandeltes Holz, Kunststoffmaterialen; in diesem Fall verfällt
die Garantie über die Ausrüstung.
ABB. 17
TECHNISCHE MERKMALE
STROMVERSORGUNG
230 V~ +15 – 10% 50/60 Hz
ABMESSUNGEN
120 x 74 x 51 mm
BEHÄLTER
ABS
selbstlöschend
IP40 V0
TM
Thermostat
(TM)
Verbindlich: außer
Sicht Kabel!