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9. Garantie
Der Hersteller gibt für das Produkt „Kuhputzmaschine Uno“ folgende unselbstständige
Garantieerklärung ab:
1. Anwendungsbereich des Produkts
Die Garantie gilt nur für Produkte, die bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
2. Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit Gefahrübergang des Produkts an den Erwerber, der die Ma-
schine erstmals bestimmungsgemäß einsetzt. Als Garantiefall gelten nur diejenigen Mängel, die innerhalb der Ga-
rantiefrist in Textform, das heißt schriftlich, per Telefax oder Email dem Hersteller gegenüber angezeigt werden.
Nach Ablauf der Garantiefrist angezeigte Mängel können nicht anerkannt werden.
3. Inhalt der Garantie
Unsere Garantie stellt eine unselbstständige Erweiterung der gesetzlichen Mängelgewährleistungshaftung dar.
Wir stehen auch für alle Mängel ein, die nach Gefahrübergang, jedoch noch innerhalb der Garantiefrist auftreten
und uns innerhalb dieser Frist angezeigt werden.
4. Leistungsumfang im Garantiefall
Die Garantieleistung umfasst ausschließlich die Materialkosten für Ersatzteile der zu ersetzenden oder fehlerhaften
Teile. Ausgeschlossen sind insbesondere Arbeits- bzw. Lohnkosten für den Austausch/Reparatur mangelhafter Teile,
Material und Leistungen im Zusammenhang mit regelmäßigen Wartungen sowie Transportkosten im Zusammenhang
mit der Reparatur. Insbesondere werden keine Kosten übernommen, wenn Reparaturarbeiten ohne Absprache mit
dem Hersteller durchgeführt werden.
5. Einschränkungen
Grundsätzlich ausgenommen von der Garantie sind Mängel, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung
des Produkts, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, unsachgemäßer Bedienung und/oder nicht sachgemäßem
elektrischer Anschluss oder Überlastung des Produkts beruhen. Diese Garantie gilt nicht für Verschleißteile des
Produkts, wie beispielsweise Bürsten, Dichtungen, Lager, Gleitführungen, Rollen, Gummipuffer, Federn Bürsten etc.)
6. Erlöschen der Garantie
Die Garantie erlischt unabhängig von der oben genannten Garantiedauer, sofern der Nutzer vorgeschriebene War-
tungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt oder abgenutzte Verschleißteile
nicht rechtzeitig austauscht oder das Produkt trotz erkennbarer Mängel und/oder Beschädigungen unrepariert weiter
nutzt. Die Garantie erlischt ebenfalls, sofern das Produkt von nicht autorisiertem und/oder nicht geeignetem Fach-
personal geöffnet, repariert und/oder technisch verändert wird.
7. Haftungsausschluss
Die Haftung auf Schadenersatz ist auf die Fälle von grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz beschränkt.
Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Menschen.
8. Allgemeine Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers werden durch diese Garantie nicht berührt.