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DE
3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen
Der Unternehmer/Anwender hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die
Prüfungen von Atemschutzgeräten nach dieser Benutzerinformation (Bedienungsanleitung)
ausgeführt werden (siehe auch BGR 190, Benutzung von Atemschutzgeräten).
Art der durchzu-
führenden Arbeiten
Vor dem
Gebrauch
Nach dem
Gebrauch
Halb-
jährlich
Schweißerschutz-
schirm
Reinigung
Ja
(Empfehlung,
abhängig vom
Verschmutzungs-
grad)
Ja
Desinfektion
Ja
(Empfehlung,
aus hygenischen
Gründen)
Ja
Sichtprüfung auf
Beschädigungen
Ja
Ja
Gebläseeinheit
einschließlich
Komponenten
Reinigung
Ja
(Empfehlung,
abhängig vom
Verschmutzungs-
grad)
Ja
Sichtprüfung auf
Beschädigungen
Ja
Ja
Funktionsprüfung
Ja
Ja
Beachten Sie auch die Anweisungen unter Abschnitt 2.2 „Kontrollen vor dem Gebrauch“.
Ein neues Partikelfilter darf bei Überschreitung der maximalen Lagerfrist nicht mehr verwendet
werden (siehe Pkt. 1.5 „Kennzeichnungen“)!
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