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Die in diesem Handbuch dargestellten Maschinenmodelle sind an verschiedenen Standorten weltweit ein setzbar. An Länder der EU verkaufte
und ausgeführte Maschinen sind mit dem CE–Gütezeichen zu ken nze ich nen und unterliegen entsprechend den diversen Richtlinien. In
solchen Fällen ist zu bescheinigen, dass die Konstruktionsspezifikation der Maschine den EG–Richtlinien entspricht. Modifikationen an
Teilen der Maschine sind ausdrücklich untersagt und lassen die CE–Bescheinigung und Ken nze ich nung ungültig wer den. Nachstehend
erfolgt eine Erklärung zur Konformität:
D
ERKLÄRUNG ZUR KONFORMITÄT LAUT EG–RICHTLINIEN
98/37/EC, 2000/14/EC
Wir
Standard Products Division
Swan Lane
Hindley Green
Wigan WN2 4EZ
United Kingdom
erklärt hiermit, dass das Produkt bzw. die Produkte
Pickhämmer – Modelle IR10PV & IR12PV
für deren Herstellung und Lieferung sie die alleinige Verantwortung übernimmt und auf das bzw. die sich diese
Erklärung bezieht, den Bestimmungen der oben aufgeführten Richtlinien entsprechen und zwar unter Anwen-
dung der folgenden wesentlichen Normen
EN292, BSEN28662–5
Ausgestellt in Hindley Green am 1. 2006
Peter Edgeller
Technical Manager
KONFORMITÄT MIT LÄRMSCHUTZRICHTLINIE
2000/14/EG
Ingersoll – Rand Company Limited erklärt hiermit, dass die nachfolgenden Pick hämmer laut
Richtlinie, wie angegeben, hergestellt wurden.
Ausgestellungsort ..... Hindley Green
Peter Edgeller
Erste Erklärung ......... 01/2006
Technical Manager
Richtlinie
Machine
Modelle
Gewicht
Durchschnittl
gemessener
Wert
Garantierter
Pegel
Benachrichtigte
Stelle
2000/14/EC
Anhang VI
Teil 1
IR10PV
10 kg
99.2 L
WA
101 L
WA
TÜV SÜD
Czech
Nr. 1017
IR12PV
12 kg
100.6 L
WA
102 L
WA