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1. BENuTzERGRuppEN
Aufgaben
Qualifikation
Bediener
Bedienung,
Sichtprüfung
Einweisung anhand der Bedie-
nungsanleitung; Befähigte Person
Fachper-
sonal
Anbau, Abbau,
Reparatur, Wartung
Mechaniker
Prüfungen
Befähigte Person nach TRBS-1203
(Sachkundiger)
2. SIchERhEITShINwEISE
Für die Bedienung, Wartung, Montage und Reparatur sind die, in den je-
weiligen Punkten der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitsbestim-
mungen zu beachten. Die Sicherheitsbestimmungen des Zugfahrzeugs
und Anhängefahrzeugs behalten ihre Gültigkeit.
Nach sorgfältigem Einbau ist die Funktion zu prüfen.
Bei unsachgemäßer Verwendung kann erhebliches Gefährdungspoten-
zial entstehen.
Die Vorschriften für den Straßenverkehr und die Unfallverhütungsbestim-
mungen der Berufsgenossenschaften sind zu beachten, insbesondere:
z
Betriebsanleitung Zugfahrzeug
z
Betriebsanleitung Anhängefahrzeug
z
DGUV-V 54 „UVV Winden, Hub- und Zuggeräte“
z
DGUV-V 70 „UVV Fahrzeuge“
z
DGUV-V 68 „Flurförderzeuge“
Für andere Einsatzfälle ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
– Hubgerät und Last während aller Bewegungen beobachten.
– Gerät schlag- und stoßfrei transportieren, gegen Umfallen und Umkip-
pen sichern.
– Höchstlast nicht überschreiten!
hinweise, aus deren Nichtbeachtung besondere Gefahren
resultieren, sind mit dem abgebildeten warnzeichen
versehen.
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die haacon Spindelstützeinrichtung ist zum Anbau an ein Anhängefahr-
zeug bestimmt. Sie dient zum Abstützen des abgekuppelten Anhängers,
sowie zu dessen Höhenverstellung während des Kuppelvorganges.
Die Stützeinrichtung ist nur in Verbindung mit dieser Betriebsanleitung,
sowie den Betriebsanleitungen des Zug- und Anhängefahrzeugs in
Betrieb zu nehmen.
Das Inverkehrbringen ist solange untersagt, bis festgestellt wird, dass das
Anhängefahrzeug mit der Stützeinrichtung den landesspezifischen Bestim-
mungen für den Straßenverkehr entspricht.
Teilnahme am Straßenverkehr mit beschädigter Stützvorrichtung ist
untersagt.
Die Spindelstützeinrichtung
– nach den Angaben dieser Betriebsanleitung betreiben
– nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen
– nur durch eingewiesenes Personal bedienen
– nur auf ebenem Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit benutzen.
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
– Vor dem ersten Arbeiten Betriebsanleitung lesen
– Immer sicherheits- und gefahrenbewusst arbeiten
– Schäden und Mängel sofort dem Verantwortlichen melden
– Gerät erst reparieren, dann weiterarbeiten!
Nicht erlaubt sind:
– Überlast (–> techn. Daten, Typen-/ Traglastschild)
– Aufenthalt von Personen unter der abgestützen Last
– Heben gefährlicher Lasten
– maschineller Antrieb der Stützeinrichtung
– Stöße, Schläge und Vibrationen auf die belastete Stütze.
Organisatorische Maßnahmen
– Abstellbereich von Personen und Hindernissen freihalten
– Sicherstellen, dass diese Betriebsanleitung immer verfügbar ist
– Sicherstellen, dass nur eingewiesenes Personal mit dem Gerät arbeitet
– In regelmäßigen Abständen prüfen, ob sicherheits- und gefahrenbe-
wusst gearbeitet wird.
Weitere Vorschriften, die zu beachten sind
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– Länderspezifische Vorschriften
– Unfallverhütungsvorschrift
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