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G
ARANTIEAUSSCHLUSS DER
B
ATTERIE
Garantieausschluss der Batterie
Batterien enthalten aktive Elemente, ihre Laufzeit hängt von deren Instandhaltung ab. Nach jedem
Gebrauch des Gerätes müssen die internen Batterien aufgeladen werden. Die Lagerung an Orten mit
hohen Umgebungstemperaturen reduziert maßgeblich die Ladung der Batterien. Nach einer langen
Zeit ohne Anwendung wird empfohlen, die Batterien vor der Anwendung wieder aufzuladen. Wir
empfehlen Ihnen, das STARTPACK am Netz angeschlossen zu lassen, um die Batterien bei ihrem
besten Leistungsstand zu halten.
Dieses Produkt verfügt über 2 Hochleistungs-Batterien, die, wenn sie nicht richtig instandgehalten
werden, im Laufe der Zeit unwiderruflich beschädigt werden können.
Aus diesem Grund sind die Batterien der STARTPACK Geräte aus der Garantie
ausgeschlossen.
G
ARANTIE
Die Garantieleistung des Herstellers erfolgt ausschließlich bei Fabrikations- oder Materialfehlern, die
binnen 12 Monate nach Kauf angezeigt werden (Nachweis Kaufbeleg). Nach Anerkenntnis des
Garantieanspruchs durch den Hersteller bzw. seines Beauftragten erfolgen eine für den Käufer
kostenlose Reparatur und ein kostenloser Ersatz von Ersatzteilen. Der Garantiezeitraum bleibt
aufgrund erfolgter Garantieleistungen unverändert.
Ausschluss:
Die Garantieleistung erfolgt nicht bei Defekten, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Sturz oder harte
Stöße sowie durch nicht autorisierte Reparaturen oder durch Transportschäden, die infolge des
Einsendens zur Reparatur, hervorgerufen worden sind. Keine Garantie wird für Verschleißteile (z. B.
Kabel, Klemmen, Vorsatzscheiben etc.) sowie bei Gebrauchsspuren übernommen.
Das betreffende Gerät bitte immer mit Kaufbeleg und kurzer Fehlerbeschreibung ausschließlich über
den Fachhandel einschicken. Die Reparatur erfolgt erst nach Erhalt einer schriftlichen Akzeptanz
(Unterschrift) des zuvor vorgelegten Kostenvoranschlags durch den Besteller. Im Fall einer
Garantieleistung trägt GYS ausschließlich die Kosten für den Rückversand an den Fachhändler
K
ONFORMITÄTSERKLÄRUNG
GYS erklärt, dass das Ladegerät Startpack 12.24 richtlinienkonform mit folgenden europäischen
Bestimmungen:
•
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/CE du 12/12/06
•
EMV- Richtlinien 2004/108/CE du 15/12/2004- 03/05/1989 – elektromagnetische Verträglichkeit-
hergestellt wurde.
Dieses Gerät stimmt daher mit den harmonisierten Normen
EN 60335-2-29 und EN 55014-1-2
CE Kennzeichnung: Mai 2012.
02/05/2012
Nicolas BOUYGUES
Société GYS
Président Directeur Général/ CEO
134 BD des Loges
53941 Saint Berthevin