
Für Ihre Sicherheit
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STUN-E512_E3__DE.DOCX
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2.6 Inspektion nach Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Abb. 2-2 Plakette
TierSchlV
Bei allen FREUND Elektro-Betäubungsgeräten werden vor der ersten
Inbetriebnahme gemäß der geltenden deutschen Tierschutz-
Schlachtverordnung und der EG-Verordnung 1099/2009, der
Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift alle
relevanten Betäubungs- und Arbeitssicherheitsparameter überprüft.
Das Gerät wird mit einer Inspektionsplakette ausgezeichnet (Abb. 2-1).
Prüffristen
Die Inspektionsplakette gibt an, wann die nächste jährliche
Wiederholungsprüfung gemacht werden muss.
2.7 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Elektro-Betäuber STUN-E512
ist bestimmt für die Betäubung von
o
bis zu 5.000 Schweinen und Sauen
o
bis zu 10.000.Schafen und Ziegen pro Woche.
ist bestimmt für die Betäubung in Tötebuchten, Restrainern und
Einzelfallen.
darf nur durch einen Bediener gleichzeitig bedient werden.
darf nur mit den vorgesehenen und funktionstüchtigen
Sicherheitseinrichtungen betrieben werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch:
die Einhaltung der Sicherheitshinweise,
die fachgerechte Ausführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten,
die regelmäßige Reinigung.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß, und birgt Risiken
für die Sicherheit des Bedienpersonals.
Haftungsaus-
schluss
Die FREUND Maschinenfabrik übernimmt keine Haftung für Schäden, die
aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung resultieren.
Bei jeder anderen Verwendung sowie Veränderungen an der Maschine
verfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.