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Einleitung
Lieber Ergoline-Kunde,
mit der Wahl eines Ergoline-Bräuners haben Sie sich für ein technisch hochentwickeltes und leistungsstarkes Gerät
entschieden. Ihr Bräuner ist bei Ergoline mit größter Sorgfalt und Präzision hergestellt worden und hat zahlreiche
Qualitäts- und Sicherheitskontrollen durchlaufen, um einen störungsfreien und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Aber auch Sie selbst können wesentlich dazu beitragen, daß Sie mit Ihrem Ergoline-Bräuner lange Zeit zufrieden
sind. Bitte lesen Sie alle Informationen aufmerksam durch. Wenn Sie die Tipps und Hinweise der Bedienungsan-
leitung befolgen, wird Ihnen Ihr Ergoline-Bräuner eine Menge Spaß und Freude bringen. Für Rückfragen stehen
wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Ihre Ergoline GmbH
Richtlinien
Dieser Bräuner wurde nach folgenden Richtlinien gebaut:
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EG-Richtlinie "elektromagnetische Verträglichkeit" 89/336/EWG (nach der zur Zeit gültigen Fassung)
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Niederspannungsrichtlinien 72/23/EWG (nach der zur Zeit gültigen Fassung)
Achtung!
Wir weisen darauf hin, daß die Geräte ausschließlich für den europäischen Markt bestimmt sind und
nicht in die USA oder nach Kanada exportiert und dort betrieben werden dürfen! Bei Nichtbeachtung
dieses Hinweises wird keine Haftung übernommen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei
Zuwiderhandlungen hohe Haftungsrisiken für den Exporteur und/oder Betreiber entstehen können.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Gerät dient zum Bräunen von jeweils einer erwachsenen Person mit einer zur Bräunung geeigneten Haut.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung aller Anweisungen und Vorschriften dieser Be-
dienungsanleitung.
Berücksichtigen Sie ergänzend zu dieser Bedienungsanleitung auch allgemeingültige, gesetzliche und sonstige Re-
gelungen und Rechtsvorschriften - auch des Betreiberlandes - sowie die gültigen Umweltschutzbestimmungen!
Die örtlich gültigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaft oder sonstiger Aufsichtsbehörden sind immer zu be-
achten!
Tonfrequenzsperren
Die zur Kompensierung des Blindstromes in den Bräunungsgeräten eingebauten Kondensatoren können ggf. dem
Stromnetz überlagerte, hochfrequente Steuersignale der Elektroversorgungsunternehmen - nachfolgend EVU ge-
nannt - negativ beeinflussen.
In Einzelfällen, und abhängig vom Standort, kann dies insbesondere dann auftreten, wenn das zuständige EVU
Rundsteuersysteme (Tonfrequenz-Rundsteueranlage - nachfolgend TRA genannt -) einsetzt.
Die Nenn-Steuerfrequenz von EVU zu EVU ist unterschiedlich zu sehen.
Werkseitig können keine Tonfrequenzsperren eingebaut werden, da im Einzelfall nicht bekannt ist, ob eine TRA
eingesetzt ist und mit welcher Frequenz gesendet wird.
Wir verweisen auf die "Technischen Anschlussbedingungen" des jeweiligen EVU.
Der eventuell notwendig werdende Einbau von Tonfrequenzsperren in die elektrische Hausinstallation obliegt dem
Gerätebetreiber!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den für die Installation der Geräte zuständigen Elektro-Fachbetrieb.