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DITEC S.P.A - IP1597 - UP4EHS
DEUTSCH
HERSTELLERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042 Caronno Pertusella (VA) - ITALY
erklärt hiermit, daß Elektromechanische Torschranke UP4EHS
- vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 98/37/EWG,
inklusive deren Anderungen, zusammengefügt werden soll;
- Konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender weiterer EG-Rchtlinien:
Elektromagnetischverainbarkeit Richtlinie 89/336/EWG, inklusive deren Anderungen;
Niederspannung Richtlinie 73/23/EWG, inklusive deren Anderungen;
und erklärt des weiteren daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine eingebaut
wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese Erklärung ausgesteilt wurde)
den Bestimmungen der Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlaß zur Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht entspricht.
Caronno Pertusella, 22/05/2001
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Das vorliegende installationshandbuch ist ausschliesslich für das Fachpersonal bestimmt. Montage, elektrische Anschlüsse
und Regelungen sind auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nache den Regeln der Technik auszüfuhren. Vor Einbaubeginn
sind die Anweisungen sorgfältig durchzulesen. Falcher Einbau kann Gefahr mit sich bringen Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Polystyrol
usw.) ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Es ist von Kindern fernzuhalten, da es eine Gefahr für si bedeutet. Vor Beginn der Montage ist
der einwandfreie Zustand des Produkts zu überprüfen. In explosionsgefährdeten Bereichen darf das Produkt nicht eingebaut werden:
Entzündbare Gase oder Rauch stellen eine ernsthafte Sicherheitsgefährdung dar. Um die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu
schaffen und Quetsch- Scher- Einzieh- und sonstige Gefahrbereiche zu vermeiden bzw. abzutrennen, sind vor Montagebeginn die
notwendigen baulichen Veränderungen vorzunehmen. Es ist sicherzustellen, daß die tregende Struktur die erforderlichen Voraussetzungen
an Festigkeit und Stäbilität erfüllt. Der Hesteller des Antriebs haftet nicht, wenn die Torrahmen oder -pfosten, die für den An trieb vorgesehen
sind, nicht ordnungsgemäß und fachgerecht erstellen sind; er haftet ebenfalls nicht für Verformungen im Betrieb. Die Sicherheitseinrichtungen
(Photozellen, Lichtschranken, Nothalteinrichtungen usw.) sind nach den Regeln der Technik so zu installieren, daß die geltenden Vorschriften
und Richtlinien eingehalten sowie Einbauort, Betriebsweise des Antriebssystems und die Kräfte, die das Tor beim Antrieb aufweist,
berücksichtigt werden. Die Sicherheitseinrichtungen dienen dem Schutz vor Quetsch-, Scher-, Einzieh- und sonstigen Gefahrbereichen
des Tors nach Montage des Antriebs. Zur Erkennung der Gefahrenbereichen sind die vorgeschiebenen Hinweisschilder anzubringen. Bei
jeder Anlage sind die technischen Daten des Torantriebs gut sichtbar anzubringen. Vor dem Netzanschluß ist sicherzustellen, daß die
Daten auf dem Typenschild mit denen des Stromversorgungsnetzes übereinstimmen. Netzsetig ist ein Allpoll-Schalter bzw. -Trennschalter
mit Abstand der Kontakte in geöffneter Stellung > oder = 3 mm vorzusehen. Es ist sicherzustellen, daß der Elektroanlage die erforderlichen
FI-Schalter und Überstromschutzschalter vorgeschaltet sind. Der Torantrieb ist an eine ordnungsgemäße Erdung, die nach den geltenden
Sicherheitsvorschriften ausgeführ ist, anzuschließen. Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Verantwortung ab, wenn beim Einbau Teile
montiert werden, die weder den Sicherheitsanforderungen noch einem ordungsgemäßen Betrieb entsprechen.
Bei Reparatur und Austausch sind ausschließlich Originalersatzteile zu verwenden.
Der Einbaubetrieb ist verpflichtet, dem Benutzer alle notwendigen Informationen für Automatik-, Hand- und Notbetrieb des Torantriebs zu
liefern und ihm die Betriebanleitung auszuhändigen. Die Elektronischen Teile dürfen nur angefasst werden, wenn die betreffende Person
mit Leitfähigen antistatischen, geerdeten Manschetten ausgestattet ist.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EWG) der Installateur, welcher eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterliegt
wie ein Maschinenhersteller und als solcher folgendes zu tun hat:
−
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR gennanten Dokumente enthalten muß.
(die technische Akte ist aufzubewahren und mindestens zehn Jahre lang den nationalen Behörden zur Verfügung zu halten. Diese
Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
−
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage II-A der MR;
−
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die Realisierung der technischen Broschüre“, erhältlich im Internet unter der
folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
·
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes). Die Verwendung
mit dem zulässigen Höchstgewicht kann die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
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Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufeinanderfolgender sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe statistischer Verfah-
ren unter normalen Betriebsbedingungen ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen sich auf den Zeitraum, in
dem das Produkt funktionsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erfordelich sind.
·
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können sowohl die
Lebensdauer als auch die Qualität der Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten (wie z.B. die Automatik-
systeme) grundlegend ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation entsprechende Sicherheits-
koeffizienten vorzusehen.
UP4EHS
Betriebsklasse
Verwendung
2
(Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 10÷20 Zyklen pro Tag)
LEICHT (Für Installationen in Einfamilienhäusern mit
wenig benutzten Einfahrten oder Eingängen).