Gemäß Art. 1512 des Codice Civile/Bürgerlichen Gesetzbuches
ist jegliche angenommene Betriebsstörung vom Kunden dem
Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form innerhalb von 15
(fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Feststellung mitzuteilen,
andernfalls verfällt die Garantie. Das Rechtsmittel des Käufers
gegenüber dem Verkäufer verjährt innerhalb von sechs
Monaten ab Feststellung (Art. 1512 c. 1).
Jegliche angenommene Nichtkonformität gemäß Artikel 128
bis 1134 des Gesetzerlasses D. Lvo/Gesetzesverordnung 206 /
2005 (Codice del Consumo/Verbraucherschutz) ist vom
Kunden dem Verkäufer ausschließlich in schriftlicher Form
innerhalb von 2 (zwei) Monaten ab dem Datum der
Feststellung mitzuteilen. Das Rechtsmittel des Käufers
gegenüber dem Verkäufer verjährt innerhalb von 26 Monaten
ab dem Datum der fristgerecht angezeigten Feststellung (Art.
132 c. 4 Codice del Consumo/Verbraucherschutz).
ART. 9 - GEBIETSAUSDEHNUNG DER GARANITE
Die oben aufgeführte Garantie ist nur in dem Staat gültig
indem der Kunde seinen rechtlichen Sitz hat, ausgeschlossen
ist jeder andere Staat indem der Kunde die Markise, direkt oder
indirekt, verkauft, montiert oder per Leihvertrag gewährt.
GARANTIE
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2 - 04.2011
CORRADI S.P.A. - BENUTZERHANDBUCH - EXYL
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