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cegard/Lift LI
Betriebsanleitung
24
www.cedes.com
© CEDES/July 2017
9.
Vorschriften
Ein andauernder und sicherer
Betrieb kann nur gewährleistet
werden, wenn
nachfolgend
be-
schriebene Punkte
sowie der
Anschluss und die Grenzwerte in
dieser
Betriebsanleitung
durch den Montagebe-
trieb, die Servicestelle und den Betreiber eingehalten
sind. Ist dies nicht erfüllt, ist der Betrieb des Systems
unzulässig.
9.1.
Gesetze und Vorschriften
Der Montagebetrieb, die Servicestelle und der
Betreiber müssen die nationalen und lokalen Gesetze
sowie die Vorschriften des Aufzugsherstellers
berücksichtigen, damit cegard/Lift LI seine Sicher-
heitsfunktion für die Benützer erfüllt und dauernd
beibehält.
9.2.
Qualifikation Fachpersonal
Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung von
cegard/Lift LI darf nur durch Fachleute erfolgen, die
eine entsprechende Ausbildung in Sicherheitstechnik
an Aufzugsanlagen nachweisen können. Das
Steuergerät ist so einzubauen, dass unbefugte
Personen keine Möglichkeit haben, die Verdrahtung
zu verändern. Dies ist durch die Montage auf dem
Fahrkorbdach gegeben.
Bevor der Aufzug in Betrieb gesetzt wird, ist zu
prüfen, ob der Lichtvorhang im gesamten zu über-
wachenden Feld anspricht. Dazu kann der einge-
baute Summer im Steuereinschub eingeschaltet
werden, der bei Unterbrechung jedes Lichtstrahls
ertönt.
Als Prüfkörper dient z.B. ein schwarzes Kunststoff-
rohr mit einem Durchmesser, der dem Auflösungs-
vermögen der Optoleisten entspricht und eine Länge
von mindestens 200 mm hat.
9.3.
Periodische Prüfungen
cegard/Lift LI ist bei jeder Aufzugswartung auf
korrekte Funktion hin zu überprüfen. Dabei muss
kontrolliert werden, ob der Lichtvorhang durch den
entsprechenden Prüfkörper im gesamten Über-
wachungsbereich anspricht (z.B. mit Hilfe des
eingebauten Summers).
9.4.
Umspiegelung
Auch eine sehr präzise Kalibrierung, wie sie im
Steuergerät stattfindet, kann nicht immer jegliche
Umspiegelung verhindern. Extrem spiegelnde,
parallel
zur
Überwachungsfläche
verlaufende
Schachtwände (gefliest oder mit Metallplatten verkleidet)
oder auch kurze Distanzen zwischen Sende- und
Empfängerleisten,
können
Umspiegelungen
verursachen. Ist ein Unterbrechen nicht möglich, ist
die Spiegelung durch geeignete Massnahmen zu
reduzieren. Dies kann z.B. durch das Hinterwand-
montagekit (4.3), durch einen mattschwarzen An-
strich, durch Sandstrahlen oder durch Anbringen
einer Blende oder Vergrösserung des Abstandes zur
Schachtwand geschehen.
9.5.
Reinigung der Optoleisten
cegard/Lift LI ist ein optisches Gerät. Deshalb sollten
die Optoleisten ausschliesslich mit einem weichen
Lappen und bei starker Verschmutzung mit
Seifenwasser gereinigt werden. Es dürfen keinesfalls
Lösungsmittel benutzt werden. Die Optoleisten
können dadurch zerstört werden oder es entstehen
Reichweitenverluste.
9.6.
Beschaltung
Die Sicherheitsbeschaltung von cegard/Lift LI muss
folgende Anforderungen erfüllen:
R
Sie muss eine Fahrt verhindern bzw. der
Antrieb stillgesetzt werden, wenn ein unzu-
lässiges Eindringen in die Schutzzone durch
den Lichtvorhang erkannt wird (Öffnen des
Sicherheitskreises).
R
Das System muss zum Zwecke des Einfahrens
und Nachstellens überbrückt werden.
R
Gespeicherte Fahrbefehle brauchen beim
Ansprechen der Schutzeinrichtung nicht
gelöscht werden.
R
Wenn die Schutzeinrichtung eine Fahrt
unterbrochen hat, darf nach Freiwerden der
Schutzzone eine Weiterfahrt nur durch einen
erneuten Fahrbefehl vom Fahrkorbinnern aus-
gelöst werden.
R
Eine Beeinträchtigung der Schutzeinrichtung
durch einen Fehler nach TRA 262.12, SIA
370/10 oder anderer nationaler Vorschriften
muss vor jedem Fahrtbeginn ausgenommen
zum Nachstellen und Rücksenden selbsttätig
erkannt werden. Bei Vorliegen eines Fehlers
darf die Fahrt nicht begonnen werden. Die
Testung des Lichtvorhangs vor jeder Fahrt
stellt dies sicher.
Wichtiger Sicherheitshinweis:
Keinesfalls darf das Ausgangsrelais (Klemmen WK,
RK und AK) direkt in den Sicherheitskreis des Auf-
zugs geschaltet oder mit Netzspannung beschaltet
werden (unbedingt auch Kapitel 11 beachten).