Bild 5.1.5: Prüfergebnis mit nicht eingehaltenem
Grenzwert
Falls Spannung an den Messleitungen anliegt,
so wird die Prüfung nicht durchgeführt. Das
Prüfgerät zeigt folgendes an, zusätzlich ertönt
beim Start der Prüfung ein Signalton.
Bild 5.1.6: Anliegende Fremdspannung
5.2 Prüfung des Isolationswiderstandes
Die Isolationsprüfung muss bei Elektroinstallatio-
nen vor der endgültigen Inbetriebnahme durchge-
führt werden. Sie ist hierbei von grundsätzlicher Be-
deutung, da die Isolationsprüfung als einzige
Messung dem Brandschutz dient. Fließt infolge
eines Isolationsfehlers ein begrenzter Fehlerstrom
zwischen zwei Leitern, so führt das zu einer Erwär-
mung oder gar zur Entzündung eines Brandes. Nur
durch die Isolationsprüfung kann ein solcher Feh-
ler geortet werden.
Bild 5.2.1: Beispiele Isolationsprüfungen:
Nach DIN VDE 0100, Teil 610, erfolgt die Prüfung
des Isolationswiderstandes:
• von allen Außenleitern (z.B. L1, L2, L3) zur Erde
bzw. zum geerdeten Schutzleiter (PE)
• zwischen Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N)
Zusätzlich sollte folgende Prüfung durchgeführt
werden:
• zwischen allen aktiven Leitern (z.B. L1, L2, L3, N).
Diese Prüfung ist an jedem einzelnen Stromkreis
getrennt durchzuführen. Die Messung erfolgt mit
einer Gleichspannung von 500 V.
Vor jeder Isolationsprüfung muss sicherge-
stellt sein, dass die zu prüfenden Anlagenteile
spannungsfrei sind.
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Prüfung des Isolationswiderstandes
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