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5.
Gurtzeug
Der RIDE3 ist für alle modernen Gurtzeuge mit Klassifizierung GH zugelassen.
Auszug aus der LTF bezüglich Gurtzeugabmessungen die bei den Testflügen benutzt wurden:
3.5.6. Gurtzeugabmessungen
Der Testpilot (und der Passagier im Falle der Prüfung in doppelsitziger Konfiguration) muss ein
Gurtzeug mit einem Normalabstand von 42 cm von den Befestigungspunkten der Gleitsegel-
Tragegurte (gemessen von den Mittellinien der Karabiner) zur Sitzbrettoberfläche verwenden.
Der horizontale Abstand der Befestigungspunkte der Gleitsegel-Tragegurte (gemessen von den
Mittellinien der Karabiner) muss auf 42 cm eingestellt sein.
• Im Fall
eines Pilotengewichts von weniger als 50 kg ist der horizontale Abstand auf 38 cm
einzustellen.
• Im Fall eines Pilotengewichts von mehr als 80 kg ist der horizontale Abstand auf 46 cm
einzustellen.
Bei der Prüfung in doppelsitziger Konfiguration wird der horizontale Karabinerabstand des
Passagier-Gurtzeugs auf den gleichen Wert eingestellt wie beim Gurtzeug des Piloten. Das
Pilotengewicht meint hier das Gewicht des Testpiloten inkl. Ballast.
6.
Windenschlepp
Der RIDE3 ist problemlos für den Windenschlepp geeignet.
7.
Flugpraxis
Dieses Handbuch ist kein Lehrbuch für Gleitschirmfliegen. Es wird vorausgesetzt, dass der
Pilot des RIDE3 eine abgeschlossene Flugausbildung hat und die Eignung zum Fliegen eines
Tandem Schirmes besitzt. Die folgenden Punkte sind lediglich als Ergänzung zu verstehen.
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