Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet,
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind (Elektrokleingeräte), im
Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe
kostenlos zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht vom Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und
Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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