708 D
06/2008
77
Damit der Erhaltungszustand Ihres Rollstuhles auf lange Sicht gewährleistet ist, empfehlen wir Ihnen,
Ihren Rollstuhl einmal jährlich von Ihrem Fachhändler inspizieren zu lassen. Im Abschnitt
"Serviceplan" können Sie sich diese Inspektionen bestätigen lassen.
INSPEKTION
Grundsätzlich empfehlen wir jährliche Inspektionen, mindestens jedoch vor jedem Wiedereinsatz, bei
denen nur von autorisierten Personen mindestens folgende Prüfungen stattfinden und dokumentiert
werden sollen:
•
Prüfung der Rahmenteile und der Rohrschere auf plastische Verformung, Risse und
Funktionseinbußen
•
Sichtprüfung auf Lackschäden (Korrosionsgefahr)
•
Funktionsprüfung der Räder (Freilauf, Geradeauslauf, Achsspiel, Bereifung, Profil,
Felgenzustand, Reifendruck (bei Luftbereifung) etc.)
•
Prüfung aller Schraubverbindungen auf Festigkeit und Sitz
•
Zustand der Fettung bei metallisch geführten beweglichen Teilen
•
Zustand und Halt der Führungen und Achsen bei den Lenkrädern (Castorbuchse)
•
Sichtprüfung aller Kunststoffteile auf Risse und spröde Stellen
•
Funktionsprüfung der Armlehnen und Beinstützen (Verriegelung, Belastung, Verformung,
Verschleiß durch Belastung)
•
Funktionsprüfung weiterer abnehmbarer Teile (z.B. Kippschutz, Personenrückhaltegurt,
Kopfstütze, fester Rücken/Sitz, Gehstockhalter usw.)
•
Vollständigkeit des Lieferzustandes
•
Gebrauchsanweisung vorhanden ?
Lassen Sie sich die Wartung nur dann im Serviceplan bestätigen, wenn mindestens die zuvor
genannten Profile überprüft wurden. Sollte Ihr Fachhändler auf Ihr Verlangen hin keine Wartungen
durchführen, setzen Sie sich mit dem Hersteller in Verbindung. Gerne nennen wir Ihnen autorisierte
Fachhändler in Ihrer Nähe.
Für Schäden durch fehlende oder mangelhafte Wartung, haftet der Hersteller nicht.
DESINFEKTION
Die Desinfektion Ihres Rollstuhles kann nur von einer Hygienefachkraft oder von einer durch die
Hygienefachkraft eingewiesenen Person durchgeführt werden und ist vor jedem Wiedereinsatz
durchzuführen. Alle am Rollstuhl befindlichen Teile können durch eine Scheuerdesinfektion behandelt
werden. Grundsätzlich werden alle Oberflächen eines Systems oder eines Produktes vor der
Weitergabe an einen anderen Nutzer desinfiziert oder bei Bekanntwerden von infektiösen
Vorkommnissen des Nutzers, wobei die Maßnahmen des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG)
berücksichtigt werden müssen.
D
Содержание 708 delight
Страница 1: ......
Страница 2: ...E F NL D I p02 p21 p22 p41 p42 p60 p61 p80 p81 p99 ...