32
Arbeitsplatzpositionierung dienen. Die
Befestigungspunkte eines Sitzbretts dür-
fen nicht zur Absturzsicherung benutzt
werden. Die Befestigungspunkte eines
Sitzbretts werden häufig bei längeren
freihängenden Arbeitseinsätzen verwen-
det, so dass der Benutzer beim Arbeiten
auf dem zwischen den beiden Befes-
tigungspunkten befindlichen Sitzbrett
sitzt. Beispielsweise beim Fensterputzen
an Gebäuden.
12.1. KONTROLLE, WARTUNG
UND LAGERUNG DER AUSRÜS-
TUNG DRUCH DEN BENUTZER
Die Benutzer von Systemen zur Ab-
sturzsicherung müssen die Anweisungen des
Herstellers in Bezug auf die Kontrolle, Wartung
und Lagerung der Ausrüstung beachten.
Das Unternehmen oder die Organisation des
Benutzers muss eine Kopie der Gebrauch-
sanweisung des Herstellers aufbewahren
und diese allen Benutzern zur Verfügung
stellen. Siehe Norm ANSI/ ASSE Z359.2:
Mindestanforderungen an ein Programm zur
Absturzsicherung in Bezug auf die Kontrolle,
Wartung und Lagerung der Ausrüstung durch
den Benutzer.
1. Über die vom Hersteller festgelegten
Kontrollanweisungen hinaus wird die Aus-
rüstung vor jedem Einsatz und mindestens
einmal im Jahr durch den Benutzer und eine
andere sachkundige Person überprüft auf:
• nicht vorhandene oder unlesbare Mar-
kierungen,
• fehlende Bestandteile, die einen Einfluss
auf die Form, die Einstellung oder die
Funktionstüchtigkeit der Ausrüstung
haben,
• Fehler oder Beschädigungen der Met-
allelemente (Risse, scharfe Kanten, De-
formierungen, Korrosionserscheinungen
oder durch chemische Produkte, über-
mäßige Erhitzung, Modifizierung oder
übermäßige Abnutzung hervorgerufene
Beschädigungen),
• Fehler oder Beschädigungen an den
Gurtbändern oder Seilen (Ausfransung,
keine Spleißung, Verwicklung, Krangel,
Knoten, ausgerissene Fäden, aufgeris-
sene oder entfernte Nähte, übermäßige
Dehnung oder durch chemische Produkte,
übermäßige Verschmutzung, Abrieb,
Modifizierung oder übermäßige Schmie-
rung, Alter oder übermäßige Abnutzung
hervorgerufene Beschädigungen).
2. Die Kriterien für die Überprüfung der Aus-
rüstung müssen vom Unternehmen oder
von der Organisation des Benutzers fest-
gelegt werden. Diese Kriterien müssen
mindestens die von der Norm ANSI/ASSE
Z359 oder vom Hersteller festgelegten
Anforderungen erfüllen, wobei jeweils die
strengeren Kriterien ausschlaggebend sind.
3. Wenn bei einer Überprüfung ein Fehler, eine
Beschädigung oder eine ungeeignete War-
tung festgestellt wird, muss die Ausrüstung
unverzüglich ausgesondert werden oder
der Hersteller bzw. sein Vertreter muss vor
einer erneuten Benutzung eine entsprech-
ende Korrekturmaßnahme durchführen.
12.2. WARTUNG UND LAGERUNG
1. Wartung und Lagerung der Ausrüstung
müssen durch das Unternehmen oder die
Organisation des Benutzers in Übereinstim-
mung mit den Anweisungen des Herstellers
erfolgen. Auf spezielle Nutzungsbedingun-
gen zurückzuführende Probleme müssen
gemeldet und in Abstimmung mit dem Her-
steller behandelt werden.
2. Jeder Ausrüstungsgegenstand, der eine
Wartung erfordert oder für den eine
Wartung vorgesehen ist, wird mit „nicht
brauchbar“ gekennzeichnet und darf nicht
benutzt werden.
3. Alle Ausrüstungsgegenstände müssen so
gelagert werden, dass durch Umweltein-
flüsse (Temperatur, UV-Strahlen, Feuchtig-
keit, Öl, chemische Produkte und damit
ansI/asse Z359.11 GebraUcHsanWeIsUnG
Содержание bMOTION light
Страница 18: ...18 DECLARATIONOFCONFORMITY...
Страница 82: ...82 NOTES...
Страница 83: ...83 NOTES...