zuständige sachkundige Person verge-
wissern, dass die Füße des Benutzers im
Falle eines Absturzes nach vorn gerichtet
sind. In diesem Fall muss die zulässige
potenzielle Sturzhöhe reduziert werden.
Es ist möglich, dass bei einer sternalen
Öse mit einem einstellbaren Brustriemen
bei einem Sturz, einer Evakuierung oder
beim freien Hängen das System nach
oben wandert und den Hals einschnürt.
Die sachkundige Person muss für diese
Art der Verwendung einen Komplettgurt
mit einer fixen sternalen Öse vorsehen.
12. Ventral
– Die ventrale Öse dient zum
Einhängen einer Steigschutzvorrich-
tung für den Aufstieg an einer Leiter,
wenn ein Absturz nur mit nach vorn ge-
richteten Füßen möglich ist; diese ven-
trale Befestigungsöse kann ebenfalls
zur Ar beitsplatzpositionierung benutzt
werden. Nach einem Sturz oder bei der
Arbeits platzpositionierung befindet sich
der Benutzer in einer sitzähnlichen Po-
sition mit aufrechtem Oberkörper, wobei
die Last überwiegend auf Oberschenkel
und Gesäß übertragen wird. Wenn der Be-
nutzer von der ventralen Befestigungsöse
gehalten wird, muss der Komplettgurt die
Last direkt auf die Beinschlaufen und über
ein unterhalb des Gesäßbereichs befind-
liches Gurtband auf das Gesäß verteilen.
Wenn der ventrale Befestigungspunkt als
Steigschutzöse dient, muss sich die für
die Bewertung der Nutzungsbedingungen
zuständige sachkundige Person verge-
wissern, dass die Füße des Benutzers im
Falle eines Absturzes nach vorn gerichtet
sind. In diesem Fall muss die zulässige
potenzielle Sturzhöhe reduziert werden.
13. Schulterträger
– Die beiden Befesti-
gungspunkte der Schultergurte müs-
sen zusammen verwendet werden. Sie
können in Rettungssituationen und beim
Abseilen/Aufnehmen benutzt werden. Die
Befestigungspunkte der Schultergurte
dürfen nicht als Auffangösen dienen. Es
ist ratsam, die beiden Befestigungspunkte
der Schultergurte zusammen und mit
einem Abstandhalter zu benutzen, um die
Schultergurte des Komplettgurts getrennt
zu halten.
14. Hüftgurt, Rückseite
– Die rückseitige
Öse am Hüftgurt darf ausschließlich zum
Einhängen eines Verbindungsmittels zur
Rückhaltung benutzt werden. Die rück-
seitige Öse am Hüftgurt darf nicht als
Auffangöse verwendet werden. Es ist
untersagt, die rückseitige Öse am Hüft-
gurt zu einem anderen Zweck als zum
Einhängen eines Verbindungsmittels zur
Rückhaltung zu benutzen. Die rückseitige
Öse am Hüftgurt ist für eine minimale
Last ausgelegt, die auf den Hüftgurt des
Benutzers übertragen wird. Sie darf auf
keinen Fall zum Halten des gesamten
Gewichts des Benutzers dienen.
15. Seitlich
– Die seitlichen Halteösen müs-
sen zusammen verwendet werden und
dienen ausschließlich zur Arbeitsplatzpo-
sitionierung. Die seitlichen Halteösen
dürfen nicht als Auffangösen verwen-
det werden. Die seitlichen Halteösen
werden häufig von Baumpflegern zur
Arbeitsplatzpositionierung, von Höhe-
narbeitern zum Aufsteigen an einem Mast
und von Bauarbeitern zum Arbeiten an
Tragwerken oder zum Aufstieg an ei-
ner Betonverschalung verwendet. Es ist
nicht ratsam, die seitlichen Halteösen
(oder einen anderen steifen Befestigung-
spunkt des Komplettgurts) zum Verstauen
des Endes eines Verbindungsmittels zur
Absturzsicherung zu benutzen, was ein
Stolperrisiko für den Benutzer bedeuten
würde. Zudem könnte dies bei mehreren
doppelten Verbindungsmitteln zu einer
ungleichen Lastübertragung durch den
nicht belasteten Teil des Verbindungsmit-
tels auf den Komplettgurt und somit auf
den Benutzer führen..
16. Sitzbrett
– Die Befestigungspunkte eines
Sitzbretts müssen zusammen verwendet
werden und dürfen ausschließlich zur
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ansI/asse Z359.11 GebraUcHsanWeIsUnG
Содержание bMOTION light
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