S.B 1956; S.B 1959
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4.5 Motorische Tagesfreigabe
Um die motorische Tagesfreigabe zu aktivieren, muss das Siegel und die dahinter
liegende Platine, wie in Abb. 5 dargestellt, z. B. mit einem feinen Schraubendreher,
durchstoßen werden. Im Auslieferzustand ist die motorische Tagesfreigabe nicht
aktivierbar!
Nach dem Neustart des Schlosses kann die Funktion genutzt werden.
Der Fallenriegel bleibt nun solange eingefahren, wie zusätzlich zur Spannungsversorgung (+ 24 V DC
Pin 13 und GND Pin 14) ein Signal am Steuereingang (Pin 9/grün) ansteht und wird erst nach Signalabfall
wieder ausgefahren.
Während der motorischen Tagesfreigabe geht das Schloss in Standby (s. 1).
Sollte es während der motorischen Tagesfreigabe zu einem Spannungsausfall kommen gelten die Punkte
wie unter 4.6 beschrieben.
Liegt nach Wiederherstellung der Spannungsversorgung weiterhin ein Steuersignal an, so wird der
Fallenriegel sofort wieder eingezogen, auch wenn das Schloss zwischenzeitlich z. B. mittels Schließzylinder
in die „Verriegelt-Position“ gebracht wurde.
Kann das Schloss, z. B. durch zu hohe Auflast auf dem Türflügel, motorisch nicht entriegeln, schaltet es in
einen Überlastschutz. Bei weiterhin anstehendem Steuersignal versucht das Schloss 3x im Abstand von
20 s den Fallenriegel zurückzuziehen und signalisiert dieses Vorkommnis mit einer roten LED im unteren
Bereich der Fallenriegellochung (s. Abb. 1).
Kann das Schloss nach diesen 3 Versuchen weiterhin nicht entriegeln ignoriert es alle eingehenden
Steuersignale.
(nur bei gebrochenem Siegel aktiv)
Abb.5: Motorische
Tagesfreigabe
Vor dem Durchstoßen ist das Schloss von der
Spannungsversorgung zu tennen!
ACHTUNG
Durch Brechen des Siegels erlischt die Zulassung für die Verwendung an
Feuer- und Rauchschutztüren !
Die Klassifikationsschlüssel ändern sich dann in:
S.B
1956: S.B
1959:
EN 179 3-7-7-0-1-3-4-2/1-A/B-B
EN 179 3-7-7-0-1-3-4-2/1-A/B-D
EN 1125 3-7-7-0-1-3-2-2/1-A/B-B
EN 1125 3-7-7-0-1-3-2-2/1-A/B-A
WARNUNG