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17. Garantiebedingungen
RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH gibt 5 Jahre
Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Ein-
bauanleitung montiert wurden. Von der Garantie
abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Material-
fehler und Fabrikationsfehler.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche blei-
ben von dieser Garantie unberührt.
Ausgenommen von der Garantie sind:
◆
Fehlerhafter Einbau oder Installation
◆
Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsan-
leitung
◆
Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
◆
Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder
Witterung
◆
Reparaturen und Abänderungen von dritten,
nicht autorisierten Stellen
◆
Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
◆
Schäden durch unzulässige Überspannungen
( z.B. Blitzeinschlag)
◆
Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberla-
gerungen und sonstige Funkstörungen
Voraussetzung für die Garantie ist, dass das Neugerät
bei einem unserer zugelassenen Fachhändler erwor-
ben wurde. Dies ist durch Vorlage einer Rechnungs-
kopie nachzuweisen.
Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel
beseitigt RADEMACHER kostenlos entweder durch
Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile
oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder
neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder
Reparatur aus Garantiegründen tritt keine generelle
Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.
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