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Gabelhubwagen mit Waage
F8.1.16/004
technische Änderungen vorbehalten
Seite 2
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Gabelhubwagen dient zum manuellen Heben und Senken als auch zum manuellen Verfahren von Lasten,
sowie zum Wiegen von Lasten bis 2 t. Der Einsatz setzt ebene und befestigte Fahrbahnen voraus.
Der Gabelhubwagen ist dazu bestimmt als Stückgutförderer im innerbetrieblichen Verkehr, z. B. in Lagerhallen
der Industrie, Spedition usw. zum Transport im Nahbereich von genormten Paletten, Gitterboxen und anderen
palettierten Lasten verwendet zu werden.
Nicht geeignet für Anwendungen in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung.
Änderungen am Gabelhubwagen sowie das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Der Gabelhubwagen ist Bestimmungs- und Ordnungsgemäß zu verwenden und zu betreiben.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
1)
in Deutschland z. Zt.:
UVV BGV D27 (zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin)
EG Richtlinie EN 1757-2
EG Richtlinie 98/37/EG
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Vor Inbetriebnahme sind unbedingt die vorliegende Betriebsanleitung sowie die Unfallverhütungsvor-
schrift BGV D27 aufmerksam durchzuarbeiten.
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse über ein-
schlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit der
Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefah-
ren erkennen und vermeiden können.
Ö
Der Betrieb ist nur auf ebenem befestigtem Boden zulässig.
Ö
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.
Ö
Aufenthalt unter gehobener Last verboten.
Ö
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Ö
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Ö
Das Anheben der Last muss langsam und stetig erfolgen. Schnelle oder unstetige Lastaufnahme führt zu dy-
namischen Lastspitzen, die zur Überlastung, Beschädigung, bis hin zur Zerstörung der Waage führen
können. Generell darf die max. Höchstlast von 2000 kg zusammengesetzt aus stat dynam
tarierter Last nicht überschritten werden !
Ö
Der Gabelhubwagen darf
niemals
bei angehobenen Gabeln beladen werden
Ö
Transport von hängenden Lasten ist verboten
Ö
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
Ö
Nie in bewegliche Teile greifen.
Ö
Festgestellte Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Ö
Nur Originalersatzteile verwenden.
Prüfungen
Gem. VBG 36 (BGV D27) ist der Gabelhubwagen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich
durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch festzuhalten.
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