Gewährleistung
Der Gewährleistungszeitraum für neue Pallmann Maschinen beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe /
Ablieferung an den Kunden, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes gilt.
Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat grundsätzlich auch die Vorlage der Rechnung
bzw. des Kaufbelegs zu erfolgen.
Alle Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung müssen durch eine von uns anerkannte Pallmann Service-
werkstätte ausgeführt werden. Selbst durchgeführte und/oder unsachgemäße Reparaturen führen regelmßig
zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Dies gilt ebenso für unsachgemäße Bedienung und/oder
Gebrauch.
Ersatz von Teilen, Zubehör und sonstige Änderungen an Pallmann Maschinen
Pallmann Maschinen bieten für den Verwender ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit. Um diese
zu erhalten, darf der im Zeitpunkt der Auslieferung bestehende werkseitige Zustand Ihrer Pallmann Maschine
nicht ohne Beachtung der nachfolgenden Regeln verändert werden. Diese Regeln gelten sowohl für den
Ersatz von Teilen, die Ausstattung mit Zubehör als auch sonstige technische Änderungen.
Jegliche Arbeiten an Ihrer Pallmann Maschine sind
ausschließlich durch eine Fachwerkstätte,
die über
entsprechend fachlich geschultes und erfahrenes Personal sowie die erforderlichen Arbeitsmittel
verfügt, durchzuführen. Wir empfehlen hierfür autorisierte Pallmann Servicewerkstätten.
Im Falle des beabsichtigten Ersatzes von Teilen, der beabsichtigten Ausstattung mit Zubehör oder
beabsichtigten sonstigen technischen Änderungen sollte stets
vor Beginn der Arbeiten
eine
Beratung durch eine autorisierte Pallmann Servicewerkstätte oder uns als Hersteller erfolgen.
Es wird dringend empfohlen, nur sicherheitsgeprüfte Original Pallmann-Ersatzteile und Original Pallmann-
Zubehörteile zu verwenden, die von uns als Hersteller freigegeben wurden.
Diese Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrer autorisierten Pallmann Servicewerkstätte, die auch
gerne die fachgerechte Montage für Sie durchführt. Original Pallmann-Ersatzteile und Original Pallmann
Zubehörteile wurden auf Sicherheit und Eignung speziell für Pallmann Maschinen geprüft.
Die Sicherheit und Eignung anderer als Original Pallmann-Ersatz- und Zubehörteile können wir
nicht hinreichend beurteilen, und folglich auch nicht hierfür einstehen.
Zum Erhalt der Betriebssicherheit und zur Vermeidung von Schäden sind im Falle technischer
Änderungen - gleich welcher Art - in jedem Falle unsere
technischen Richtlinien
zu beachten. Bitte
wenden Sie sich im Übrigen auch jederzeit gerne an uns, wenn Sie sonstige Fragen zu Ihrer Pallmann
Maschine haben.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für Schäden keine Gewähr übernehmen können, soweit sie infolge
unsachgemäßer Arbeiten bzw. infolge Verstoßes gegen die vorgenannten Regeln entstehen.
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04/2010
Einscheibenschleifmaschine UNO, Artikel-Nr. 059629