
ITALY
Built IN
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7095401 Rev.03 – DE
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Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die
Ausgangsmanschette hat, mit dem das Produkt ausgestattet ist.
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Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust,
der gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
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Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683-2005);
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Jeder Bogen des Rauchkanals verringert
den Zug des Rauchabzugs erheblich, was
gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen
ist.
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Die Norm UNI 10683-2005 – ITALIA sieht
vor, dass es in keinem Fall mehr als 2
Bögen oder Richtungsänderungen –
einschließlich der Mündung in den
Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins
benutzt werden soll, muss die Haube unter der
Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos.
A
ABB. 11).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder
40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem
Stahl von mindestens 200mm Durchmesser verrohrt
werden (Pos.
B
), wobei darauf zu achten ist, den
verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem
Rauchabzug unmittelbar unter dem Schornstein fest
zu schließen (Pos.
C
).
Für jede weitere Erklärung wenden Sie sich bitte an
Ihren Vertrauenshändler.
ABB. 11
C
- Abdichtung
A
– Hermetischer
Verschluss
Inspektionsklappe
B
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