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BESONDERE HINWEISE
1.1 VORSCHRIFTEN
Für Eintreibgeräte gilt die Norm EN 792-13:2000
»Handgehaltene nicht-elektrisch betriebene Maschi-
nen – Sicherheitsanforderungen – Teil 13: Eintreibge-
räte«.
Diese Norm fordert, dass
– in Eintreibgeräten nur diejenigen Eintreibge-
genstände verarbeitet werden dürfen, die in der
zugehörigen Betriebsanleitung aufgeführt sind
(siehe technische Daten). Eintreibgerät und die
in der Betriebsanleitung bezeichneten Eintreib-
gegenstände sind als ein sicherheitstechnisches
System anzusehen.
– Schnellkupplungen für den Anschluß an die
Pneumatik-Druckquelle verwendet werden und
der unverschließbare Nippel am Gerät ange-
bracht sein muss, so dass nach dem Trennen
keine Druckluft mehr im Gerät vorhanden ist.
–
Sauerstoff oder brennbare Gase nicht als Ener-
giequelle für druckluftbetriebene Eintreibgeräte
verwendet werden dürfen, weil sonst Feuer- und
Explosionsgefahr besteht.
–
Eintreibgeräte nur an Leitungen angeschlossen
werden dürfen, bei denen der maximal zulässige
Betriebsdruck des Gerätes um nicht mehr als 10%
überschritten werden kann; bei höheren Drücken
muss ein Druckregelventil (Druckminderer) mit
nachgeschaltetem Druckbegrenzungsventil in
die Druckluftleitung eingebaut werden.
–
für die Instandsetzung von Eintreibgeräten nur
vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten
bezeichnete Ersatzteile verwendet werden dür-
fen.
–
Instandsetzungsarbeiten nur durch vom Herstel-
ler Beauftragte oder durch andere Sachkundige
unter Beachtung der in der Betriebsanleitung ent-
haltenen Angaben durchgeführt werden dürfen.
Anmerkung: Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet der Eintreibgeräte hat
und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften
soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zu-
stand von Eintreibgeräten beurteilen kann.
–
Halterungen zum Befestigen von Eintreibgeräten
auf einem Träger, z. B. Werktisch, vom Hersteller
der Halterung so gestaltet sein müssen, dass
Eintreibgeräte für den vorgesehenen Verwen-
dungszweck sicher befestigt werden können, z. B.
gegen Beschädigung, Verdrehen, Verschieben.
1.2. GERÄUSCHEMISSION
Für das Eintreibgerät wurden nach EN 12 549:1999
die Geräuschkennwerte ermittelt (siehe technische
Daten).
Diese Werte sind gerätebezogene Kennwerte und
geben nicht die Geräuschentwicklung am Verwen-
dungsort wieder. Die Geräuschentwicklung am Ver-
wendungsort hängt z.B. ab von der Arbeitsumge-
bung, dem Werkstück, der Werkstückauflage und der
Zahl der Eintreibvorgänge.
Entsprechend den Arbeitsplatzverhältnissen und
der Werkstückgestaltung sind ggf. individuelle Ge-
räuschminderungsmaßnahmen durchzuführen, wie
z.B. Auflegen der Werkstücke auf schalldämpfende
Unterlagen, Verhinderung von Vibration der Werk-
stücke durch Einspannen oder Zudecken, Einstellen
des für den Arbeitsvorgang erforderlichen gerings-
ten Betriebsdruckes.
In besonderen Fällen ist das Tragen von persönlichem
Gehörschutz erforderlich.
1.3 MECHANISCHE STÖßE (VIBRATION)
Für das Eintreibgerät wurde der Vibrationskennwert
ermittelt nach ISO 8662-11:1999.
Der Wert ist ein gerätebezogener Kennwert und stellt
nicht die Einwirkung auf das Hand-Arm-System bei
der Anwendung des Gerätes dar. Eine Einwirkung auf
das Hand-Arm-System bei der Anwendung des Ge-
rätes hängt z.B. ab von der Greifkraft, der Anpress-
kraft, der Arbeitsrichtung, dem eingestellten Luft-
druck, dem Werkstück, der Werkstückaufl age.
1.4 SICHERHEIT DES EINTREIBGERÄTES
Prüfen Sie vor jedem Arbeitsbeginn die einwandfreie
Funktion der Sicherheits- und Auslöseeinrichtungen
sowie den festen Sitz aller Schrauben und Muttern.
Führen Sie keine unvorschriftsmäßigen Manipulati-
onen am Eintreibgerät durch.
Demontieren oder blockieren Sie keine Teile des Ein-
treibgerätes, wie z.B. eine Auslösesicherung.
Führen Sie keine »Notreparaturen« mit ungeeigneten
Mitteln durch.
Das Eintreibgerät ist regelmäßig und sachgerecht zu
warten.
Vermeiden Sie jegliche Schwächung und Beschädi-
gung des Gerätes z.B. durch
–
Einschlagen oder Eingravieren,
– vom Hersteller nicht zugelassene Umbaumaß-
nahmen,
–
Führen an Schablonen, die aus hartem Material z.
B. Stahl gefertigt sind,
–
Fallenlassen auf oder Schieben über den Fußbo-
den,
–
Handhabung als Hammer,
–
jede Art von Gewalteinwirkung
1.5 ARBEITSSICHERHEIT
– Richten Sie ein betriebsbereites Eintreibgerät
niemals direkt gegen sich selbst oder auf andere
Personen.
–
Halten Sie das Eintreibgerät beim Arbeiten so,
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